1298/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen

Die derzeit laufenden Verhandlungen zu den Vorgaben der Verteilung der Fördermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2023-2027 haben leider schon gezeigt, dass die Flächenzahlungen weiterhin eine eigene Säule der Förderung darstellen werden. Eine Deckelung der Förderungen der Säule 1 wird zusätzlich mit höchster Wahrscheinlichkeit nur auf hohem Niveau, nämlich 100 000 € pro Betrieb festgelegt werden – und dies auch nur freiwillig (!). Dies festzulegen bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

Die Verteilungsgerechtigkeits-Frage wird immer dringlicher. Der Grüne Bericht 2020 zeigt auf, dass die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe immer weiter auseinanderdriften. Dies findet zwischen den Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben, aber auch den Bergbauernbetrieben statt. Dies findet auch statt zwischen den großen Betrieben und den kleineren Betrieben, die sehr oft um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. So lag laut Grünem Bericht 2020 das verfügbare Haushaltseinkommen in einem größeren Landwirtschaftsbetrieb im Durchschnitt bei 59.093 €, während das eines Kleinbetriebes inklusiver aller anderen Einkünfte – vor allem auch jener der unselbständigen Einkommen - bei nur 38.122 € lag. Eine wichtige Maßnahme, um ein Höfesterben verhindern zu helfen und tatsächlich etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit in das Fördersystem der GAP zu bringen, ist die Vorgabe, eine Umverteilungsprämie für die ersten zwanzig Hektar pro Betrieb vorzuschreiben.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten eine Umverteilungsprämie in Höhe von 100 Euro pro Hektar für die ersten 20 Hektar pro landwirtschaftlichem Betrieb festsetzen können und dass diese auch in Österreich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die nächste Förderperiode der GAP eingeführt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft