1302/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Sepp Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Behinderung der Energiewende durch WKO beenden
Die Bundesrepublik Österreich hat sich im Rahmen der europäischen Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu klaren klimapolitischen Zielsetzungen verpflichtet und sich im aktuellen Regierungsprogramm zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 festgelegt. Obwohl es breite gesellschaftliche Unterstützung für diese Zielsetzungen gibt und zahllose Unternehmen und Wirtschaftstreibende aktiv an Innovationen und Lösungen arbeiten (vom KMU bis hin zu österreichischen Vorzeigekonzernen) hat sich die österreichische Wirtschaftskammer, gemäß Einschätzung vieler Beobachter_innen und Expert_innen, zu einem der größten Verhinderer ambitionierter Klimapolitik entwickelt. Für dieses Verhalten gibt es unzählige Beispiele:
· Intervention gegen Klimapolitik in Ministerien und bei Entscheidungsträger_innen
· Kritische Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess
· Beteiligung an Lobbyinggruppen, welche aktiv für klimaschädliche Technologien werben (z.B. IWO)
· Gewährung von exklusiven Privilegien bei der Kammerumlage für die Mineralölwirtschaft
· Vernachlässigung und Behinderung von Mitgliedern, welche aktiv an der Energiewende arbeiten und von ihr profitieren
Besonders sensibel ist hier, dass während klimaschädliche Branchen einen Gebührenerlass bekommen, jene Wirtschaftsbereiche, welche aktiv an der Erreichung der internationalen Klimaverpflichtungen und an den Zielen der Republik arbeiten, mit ihren Zwangsgebühren diese klimaschädliche Lobbyingarbeit der Kammern finanzieren müssen. Dementsprechend ist es verständlich, dass hier etwa die Erneuerbare Energie-Branche oder Unternehmen die an der Wende zur nachhaltigen, innovativen Kreislaufwirtschaft arbeiten, gegen das Verhalten der WKO protestieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, durch die im §136
des Wirtschaftskammergesetzes bestehenden Möglichkeiten bzw. durch
eine etwaige entsprechende Anpassung des Wirtschaftskammergesetzes zu
gewährleisten, dass die WKO bei der Ausübung ihrer gesetzlichen
Tätigkeit die Erreichung der Klimaziele der Republik nicht behindert,
klimaschädliche Wirtschaftssparten nicht bevorzugt behandelt und die
Benachteiligung der erneuerbaren Energiewirtschaft einstellt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.