1304/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtssicherheit an E-Ladestationen

 

Laut aktuellen Zahlen der Statistik Austria belief sich der Bestand an Pkw mit reinem Elektroantrieb in Österreich am 31.12.2020 auf 44.498, was einem Marktanteil von 0,9% entspricht. Der Anteil und der Trend an Neuzulassungen ist jedoch bei weitem höher, beziehungsweise steigend, wie die im September 2020 veröffentlichten Mobilitätsdaten des BMK und der austriatech belegen. Der E-Pkw Bestand wächst seit Jahren mit einer jährlichen Steigerungsrate im mittleren 2-stelligen Prozentbereich kontinuierlich an. Unterstützt wird dieser Anstieg durch den politischen und gesellschaftlichen Willen, auf nachhaltigere Antriebsformen umzusteigen.

Um garantieren zu können, dass die Mobilitätswende gelingt, muss jedoch Rechtssicherheit in allen relevanten Bereichen geschaffen werden - auch um Barrieren abzubauen, welche umstiegswillige PKW-Käufer aktuell noch vom Kauf eines E-Pkw abhalten. Eine große Herausforderung stellt hier die E-Ladeinfrastruktur dar. Das Angebot wurde zwar in den letzten Jahren stetig ausgebaut, jedoch birgt die Benutzung und insbesondere die Abrechnung an Österreichs E-Ladestationen einige Unklarheiten. An den meisten Ladestationen in Österreich wird aktuell nach Zeit abgerechnet, obwohl eine Abrechnung nach "getankten" Kilowattstunden (kWh) eine bei weitem transparentere und nachvollziehbarere Lösung darstellen würde. Um es den Betreiberinnen und Betreibern von E-Ladestationen flächendeckend zu ermöglichen, nach Kilowattstunden abzurechnen, ist eine eindeutige rechtliche Grundlage erforderlich, die unter anderem die Voraussetzungen für geeichte Ladegeräte mit Hilfe einer Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) schafft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

" Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine gesetzliche Grundlage für eine Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen schafft. "

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.