1310/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Covid-19-Screenings

 

Die Coronakrise hat das Land seit nunmehr einem Jahr fest im Griff und aufgrund der Wahrscheinlichkeit von regelmäßigen Mutationen des Virus ist auch kein Ende absehbar. Das bedingt, dass die Strategien zur Bewältigung der Krise vielfältiger ausgebaut werden müssen, regelmäßige und langanhaltende Lockdowns sind weder wirtschaftlich, noch gesellschaftspolitisch tragbar.

Da viele Patient_innen einen asymptomatischen Krankheitsverlauf durchleben, gehört regelmäßiges Testen auf eine mögliche Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu den international empfohlenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dafür müssen diese Tests aber auch breitenwirksam verfügbar sein und überall durchgeführt werden können. Zusätzlich muss zwischen den Testmöglichkeiten differenziert werden. Selbsttests sind mittlerweile zwar leicht erhältlich, für beispielsweise einen PCR-Test aber ist dennoch ein Rachen- und Nasenabstrich nötig. Darüber hinaus sind manche Personen möglicherweise nicht in der Lage, Selbsttests durchzuführen, und daher auf die Durchführung von Abstrichen angewiesen. Ein derartiges Beispiel sind Bewohner_innen in Alten- und Pflegeheimen - dort dürfen diplomierte Pflegekräfte Abstriche aber nur auf ärztliche Anordnung durchführen. Eintrittstests für Besucher _innen vor Ort, die eine Rückkehr zur Normalität bedeuten würden, sind daher gar nicht möglich.

Das Ministerium hat zwar die Möglichkeit geschaffen, dass einige Berufsgruppen(1) auf ärztliche Anweisung Abstriche nehmen dürfen, andere dürfen dies unter Aufsicht. Einerseits sind wie am Beispiel von Pflegeheimen oftmals aber keine Ärzte direkt verfügbar, um diese Anordnungen zu geben, andererseits werden durch die Notwendigkeit einer ärztlichen Aufsicht keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen, sondern diese unnötig eingeschränkt.

Darüber hinaus wurde jetzt bekannt, dass beispielsweise in Kärnten stattdessen eine eigene Ausbildung zum Covid-19-Tester eingeführt wurde, diese kann aber wiederum nur von bestimmten Berufsgruppen in Anspruch genommen werden. Medienberichten zufolge betrifft dies beispielsweise auch Sanitäter_innen (2) - die seit März 2020 ohne zusätzliche Ausbildungen gesetzlich berechtigt sind, Abstriche vorzunehmen. Aus Gründen der Effizienz und um das Testangebot zu erweitern, müssen zumindest die Gesundheitsberufe, die aktuell nur auf ärztliche Anordnung zur Durchführung von Abstrichen berechtigt sind, diese auch eigenständig durchführen können. Um die Ausweitung des Testangebots weiterhin zu ermöglichen, muss deshalb auch genauer geprüft werden, welche Gesundheitsberufsgruppen testen dürfen.

 

Quellen:

(1) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f9212b1d-9e2f-4665-8e86-6281cd42b818/Aktualisierte%20Information%20%C3%BCber%20die%20Berufsrechte%20der%20Gesundheitsberufe%20im%20Zusammenhang%20mit%20COVID-19-Testungen.pdf

(2) https://kaernten.orf.at/stories/3089864/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, folgende Berufsgruppen zur selbstständigen Gewinnung von Probenmaterial für die COVID-19-Testungen (d.s. Abstrichnahme aus Nase und Rachen, Blutentnahme aus der Kapillare) einschließlich der Durchführung von Point-of-Care COVID-19-Antigen-Tests zu berechtigen und zu prüfen, welche weiteren Gesundheitsberufsgruppen diese Berechtigung erhalten sollen:

·         Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz

·         Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger_innen

·         Pflegefachassistent_innen

·         Pflegeassistent_innen 

·         Laborassistent_innen

·         Ordinationsassistent_innen" 



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.