1312/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Teilzeitstudium an den Universitäten
Laut Studierenden-Sozialerhebung 2019 des IHS waren im Sommersemester 2019 65 Prozent der Studierenden erwerbstätig. Das entspricht mehr als 195.000 Studierenden. Das durchschnittliche Erwerbsausmaß lag bei 20,5 Stunden pro Woche. Am häufigsten waren Studierende geringfügig beschäftigt oder als Arbeiter_innen bzw. Angestellte tätig (jeweils 40 Prozent). Im Vergleich zu 2015 stieg der Anteil der erwerbstätigen Studierenden um vier Prozentpunkte. Das Hauptmotiv für Studierende, neben dem Studium zu arbeiten, bleibt auch weiterhin die finanzielle Notwendigkeit (69 Prozent).
Erwerbstätigkeit beeinflusst den Studienaufwand maßgeblich. Bei einem Erwerbsausmaß von durchschnittlich 11 Stunden pro Woche macht der Studienaufwand laut Studierenden-Sozialerhebung im Schnitt ca. 75 Prozent des zeitlichen Gesamtaufwands aus, bei einem Erwerbsausmaß von 25 Stunden 50 Prozent und bei einem Ausmaß von 47 Stunden 25 Prozent. Jede Erwerbsstunde verkürzt die für das Studium aufgewendete Zeit um 28 Minuten. Zwischen den Hochschultypen stellte das IHS deutliche Unterschiede fest - von 14 Minuten pro Erwerbsstunde unter berufsbegleitend Studierenden an Fachhochschulen bis hin zu 32 Minuten unter Studierenden an öffentlichen Universitäten. Fast die Hälfte der berufstätigen Studierenden gab zudem Probleme mit der Vereinbarkeit von Beruf und Studium an.
Während Fachhochschulen berufsbegleitende Studien anbieten, gibt es eine solche Option an den Universitäten nicht. Das ändert sich auch durch die Novelle des Universitätsgesetzes nicht. Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium wäre es jedoch äußerst wünschenswert, wenn die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums auch an den Universitäten geschaffen würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
wird aufgefordert, die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums an den
österreichischen Universitäten gesetzlich zu
verankern."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.