1314/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausreichende Mittel für COVID-19-Antigentests an Hochschulen

Im COVID-19 Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb formulierte das BMBWF im Sommer 2020 Empfehlungen und Richtlinien für die Hochschulleitungen. Welche konkreten COVID-19-Maßnahmen gesetzt werden, entscheiden die Hochschulen jedoch autonom. Viele Hochschulen verwenden beispielsweise Corona-Ampeln, die sich am Infektionsgeschehen orientieren. So soll dynamisch zwischen Distance-, Dual-, Hybrid- und Präsenzbetrieb gewechselt werden können.
Sollten die Hochschulen in den kommenden Wochen und Monaten entscheiden, dass der regelmäßige Einsatz von Antigenschnelltests geeignet wäre, um Studierenden Zugang zu gewissen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zu ermöglichen, sollte das BMBWF jedenfalls Mittel in ausreichender Höhe für diese Tests zur Verfügung stellen.

Bundesminister Faßmann kündigte im Februar 2021 an, er werde den Universitäten eine Million Euro zur Finanzierung von Covid-19-Antigen-Tests für Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Für Verwunderung sorgte dieser Betrag bei der Universitätenkonferenz. Eine Million Euro sei "für die Universitäten mit ihrem Personal von mehr als 60.000 Beschäftigten und fast 290.000 Studierenden nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte uniko-Präsidentin Sabine Seidler in einer Aussendung. Der Betrag entspreche lediglich ca. 100.000 Tests für 22 Universitäten. Die Anzahl der tatsächlich benötigten Tests sei aber um ein Vielfaches höher. Würde man zwei Tests pro Woche für die relevanten Personengruppen an den Universitäten zur Verfügung stellen, läge man "nach internen Schätzungen im Sommersemester bei rund einer Million Stück". https://uniko.ac.at/newsroom/pressemitteilungen/T7/J/index.php?cal_sel=2015-03&ID=26058#O26058
Hinzu kämen noch Tests für die Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen, um Präsenzbetrieb zu ermöglichen, sofern dies epidemiologisch vertretbar ist und von den Hochschulen gewünscht wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.