1314/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausreichende Mittel für COVID-19-Antigentests an Hochschulen
Im COVID-19 Leitfaden für den gesicherten
Hochschulbetrieb formulierte das BMBWF im Sommer 2020 Empfehlungen und
Richtlinien für die Hochschulleitungen. Welche konkreten
COVID-19-Maßnahmen gesetzt werden, entscheiden die Hochschulen jedoch
autonom. Viele Hochschulen verwenden beispielsweise Corona-Ampeln, die sich am
Infektionsgeschehen orientieren. So soll dynamisch zwischen Distance-, Dual-,
Hybrid- und Präsenzbetrieb gewechselt werden können.
Sollten die Hochschulen in den kommenden Wochen und Monaten entscheiden, dass
der regelmäßige Einsatz von Antigenschnelltests geeignet wäre,
um Studierenden Zugang zu gewissen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zu
ermöglichen, sollte das BMBWF jedenfalls Mittel in ausreichender Höhe
für diese Tests zur Verfügung stellen.
Bundesminister Faßmann kündigte im
Februar 2021 an, er werde den Universitäten eine Million Euro zur
Finanzierung von Covid-19-Antigen-Tests für Lehrveranstaltungen zur
Verfügung zu stellen. Für Verwunderung sorgte dieser Betrag bei der
Universitätenkonferenz. Eine Million Euro sei "für die
Universitäten mit ihrem Personal von mehr als 60.000 Beschäftigten
und fast 290.000 Studierenden nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen
Stein", sagte uniko-Präsidentin Sabine Seidler in einer Aussendung.
Der Betrag entspreche lediglich ca. 100.000 Tests für 22
Universitäten. Die Anzahl der tatsächlich benötigten Tests sei
aber um ein Vielfaches höher. Würde man zwei Tests pro Woche für
die relevanten Personengruppen an den Universitäten zur Verfügung
stellen, läge man "nach internen Schätzungen im Sommersemester
bei rund einer Million Stück". https://uniko.ac.at/newsroom/pressemitteilungen/T7/J/index.php?cal_sel=2015-03&ID=26058#O26058
Hinzu kämen noch Tests für die Fachhochschulen, Pädagogischen
Hochschulen und Privatuniversitäten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen, um Präsenzbetrieb zu ermöglichen, sofern dies epidemiologisch vertretbar ist und von den Hochschulen gewünscht wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.