1315/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kindergarten-Qualität erfassen, vergleichen und verbessern

 

Die Anforderungen an den Kindergarten sind in den vergangenen Jahrzehnten enorm gestiegen. Die Wahrnehmung, die motorischen und kognitiven Fähigkeiten, die Einstellungen und das Sozialverhalten, die im Kindergarten (weiter)entwickelt und gefördert werden, sind wesentlich für die Schullaufbahn und den zukünftigen Lebensweg. Durch internationale Studien ist belegt, dass qualitätsvolle elementare Bildung und Betreuung im Kindergarten die Bildungs- und späteren Berufschancen aller Kinder positiv beeinflusst. In besonderem Maße gilt dies für jene Kinder, die aufgrund der familiären und sozialen Verhältnisse zuhause weniger Förderung erfahren als andere.

Während die Erwartungen, die Eltern, Schule und Gesellschaft an den Kindergarten richten, also seit Jahrzehnten wachsen, hat die Politik in dieser Zeit wenig dazu beigetragen, neben dem quantitativen Wachstum der elementarpädagogischen Einrichtungen auch in die Qualität zu investieren. Es scheint nicht nur der politische Wille zu fehlen, es mangelt auch schon an einer Datengrundlage, die Qualitätsindikatoren bundesweit misst und die Qualität vergleichbar macht. Qualität systematisch zu erfassen und zu vergleichen ist aber ein wichtiger Hebel dafür, konkrete Verbesserungen in die Wege zu leiten. 

Um die Qualität der elementaren Bildung und Betreuung in Österreich voranzutreiben, ist es daher wichtig, eine gemeinsame Datengrundlage in Bezug auf elementarpädagogische Qualitätsindikatoren zu schaffen. Impulsgeber, treibende Kraft und Koordinator muss dafür aus Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten der Bund, konkret der Bildungsminister sein, da die Landesregierungen nur durch informelle Gremien miteinander verbunden sind und von einem einzelnen Land nicht zu erwarten ist, dass es die Gesamt-Prozess-Verantwortung übernimmt. 

Wie die Anfragebeantwortung "Qualität in der elementaren Bildung und Betreuung" (3191/J) durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ergeben hat, ist dahingehend bisher noch nichts passiert und das BMBWF hat so gut wie keine Daten zur Qualität elementarpädagogischer Einrichtungen.

Angesichts der verfassungsgemäßen Kompetenzverteilung sind die Verhandlungen für die nächste "15a-Vereinbarung" der geeignete Ansatzpunkt für die Verankerung einer Qualitätsindikatoren-Statistik. Der Bund überweist den Ländern für Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag. Er hat somit ein legitimes Interesse daran, Qualitätsdaten zu erhalten und zu vergleichen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, in den Verhandlungen für die nächste "15a-Vereinbarung" zwischen Bund und Ländern zur Elementarpädagogik dafür Sorge zu tragen, dass zu zentralen Qualitätsindikatoren österreichweit Daten erhoben und vergleichbar gemacht werden.

Dazu zählen 

·         Daten zur Ausbildung der Leiter_innen, Pädagog_innen und sonstigen Beschäftigten in den elementarpädagogischen Einrichtungen,

·         Daten zur Gruppengröße, zur Fachkraft-Kind-Relation und zur Erwachsenen-Kind-Relation,

·         Daten zu den Räumlichkeiten und deren Ausstattung,

·         eine Datengrundlage für einen "Index sozialer Benachteiligung", vergleichbar mit dem Chancenindex für Schulen, sowie 

·         weitere Daten, deren Erhebung der Elementarpädagogik-Beirat ggf. empfiehlt. 

Die Auszahlung der Fördergelder des Bundes soll an die vollumfängliche Mitwirkung des jeweiligen Bundeslandes an der Qualitätsdatenerhebung gebunden werden. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bemühungen zu intensivieren, gemeinsam mit den Bundesländern einen Entwurf für ein Bundesrahmengesetz zur Elementarpädagogik zu erarbeiten und diesen in den Nationalrat einzubringen. 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.