1316/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz und Servicecharakter der Netzbetreiber verbessern

Während das kommende EAG vor allem die Grundlage des Fördersystems für erneuerbare Energieproduktion darstellt ist das Fördersystem tatsächlich oft nicht der entscheidende Faktor beim Zustandekommen einer Anlage bzw. bei der Entscheidung Geld, Zeit und Energie in ein Projekt zu stecken. In der Praxis bestehen andere große strukturelle und bürokratische Hindernisse, welche Anschlüsse von Anlagen verhindern oder verzögern, vor allem für KMU. Vor allem der Netzanschluss sowie die Interaktionen mit den Netzbetreibern, welche in einer Monopolposition sind, verursachen viele Probleme und frustrieren engagierte Bürger_innen und Unternehmer_innen, oftmals soweit, dass ein für die Klimawende sowie für die lokale Energieversorgung wichtiges Projekt nicht umgesetzt wird. Probleme mit den Netzmonopolisten gibt es häufig vor allem in folgenden Bereichen:

·         Intransparenz bei Entscheidungen: Unternehmer_innen und Bürger_innen werden bei technischen Entscheidungen unzureichend informiert und es wird zu wenig getan um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Auch das Zustandekommen von Kosten und Entgelten wird nicht klar kommuniziert.

·         Mangelhafte Kommunikationskultur: Oft werden Unternehmer_innen wochenlang ohne Einblick in den Status ihrer Anliegen oder Zeitpunkt der Behandlung allein gelassen, bei der Kommunikation gibt es eine "Behörden-Mentalität" und Top-Down statt Serviceorientierung

·         Anschluss nicht möglich / Fehlende Infrastruktur: Oft ist der Netzbetreiber schlicht und einfach physisch nicht in der Lage sein Kerngeschäft zu gewährleisten und kann mangels Kapazitäten oder Infrastruktur neue Anlagen nicht integrieren. Auch hier gibt es weder Transparenz, noch eine klar ersichtliche Dringlichkeit bei Netzbetreibern eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen.

·         Fehlende Technische Unterstützung: Kleinunternehmer oder willige Investoren mit wenig Erfahrung im Energiebereich werden nicht "abgeholt" oder unterstützt sondern stattdessen Bürokratie und einer "Bringschuldmentalität" ausgesetzt, welche entmutigt Projekte scheitern lässt.

·         Unzureichendes Unbundling und politische Einflussnahme: Obwohl EU-rechtlich eine strikte Trennung zwischen Politik, EVUs und Netzbetreiber besteht diese in der Praxis vielfach. So sind Unternehmer_innen in manchen Fällen sogar Schikanen ausgesetzt (etwa bei Widmungsprozessen), da Politik und Netzbetreiber im Interesse der assoziierten EVUs agieren.

·         Hohe, intransparente Kosten: Hohe, intransparent gestaltete Gebühren stellen eine zusätzliche Hürde da und machen langfristige finanzielle Planung schwierig.

All diese Probleme werden dadurch verschlimmert, dass die Netzbetreiber einerseits eine Monopolstellung genießen, keiner Konkurrenz ausgesetzt sind und so wenig serviceorientiert agieren können - andererseits mit Verweis auf ihren Status als Privatunternehmen wenig Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit zulassen.

In weiten Teilen der österreichischen Politik besteht der Glaube, dass Erneuerbare vor allem nur ins Leben gefördert werden müssen - tatsächlich sind erneuerbare Energieträger, allen voran die Photovoltaik mittlerweile schon fast ohne Fördermittel konkurrenzfähig. Tatsächlich stellt laut Angabe der Interessenverbände von erneuerbaren Energieproduzenten sowie zahlloser Unternehmerangaben der Netzanschluss und der Umgang mit den Netzbetreibern die größte praktische Schwierigkeit dar.

Alleine Ausbauziele für die PV bis 2030 erfordern den Anschluss von 3GWh pro Tag, allerdings sind wir davon weit entfernt. Um Unternehmertum und Investitionen zu fördern sind dringend politische Schritte notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:


"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket für die Optimierung der Rolle der Verteilnetzbetreiber bei der Energiewende zu entwerfen, welches folgende Punkte beinhaltet:

·         Verbesserte Transparenz, Service- und Kommunikationskultur: Verteilnetzbetreiber sollen wesentlich stärker in die Pflicht genommen werden technische Entscheidungen, Prozesse und die Struktur von Kosten transparent, nachvollziehbar und detailliert in zeitnaher Form offenzulegen. Qualitätskontrollen und Sanktionsmechanismen sollen eine entsprechende Einhaltung gewährleisten.

·         Verstärkte Pflicht zum Anschluss: Verteilnetzbetreiber sollen verstärkt in die gesetzliche Pflicht genommen werden Anschlüsse erneuerbarer Anlagen zu garantieren oder durch die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur diese in absehbarer Zeit zu gewährleisten.

·         Ausbau der Kontroll-, Prüf- und Schlichtungsmechanismen um zügige Anschlüsse, optimales Service und ein Minimum an Bürokratie für Unternehmer_innen zu gewährleisten.

·         Senkung, Optimierung und Transparenz der Netzanschlussgebühren für PV-Anlagen gemäß folgender Prinzipien:

o   Die unmittelbar mit dem Netzanschluss verbundenen Kosten sind transparent vorzulegen.

o   Der geografisch nächstgelegene Verknüpfungspunkt ist dem Projekt zuzuordnen.

o   Keine Beteiligung mittels Pauschale an vorgelagerten Stromnetzkosten für Eigenverbrauchsanlagen sowie allg. PV-Anlagen kleiner 1 MW.

o   Beteiligung mittels Pauschale an vorgelagerten Stromnetzkosten von PV-Volleinspeiseanlagen erst ab einer Leistung von 1 MW

o   Pauschalsatz von max. 30.000 Euro/MWp, österreichweit. Die darüber hinaus gehenden Kosten sind vom Netzbetreiber zu finanzieren.

o   Einzelfallbewertung für PV-Volleinspeiser ab 10 MW notwendig, mit Begrenzung der max. Pauschale bei 50.000 Euro/MWp.

o   Transparenz und Kostenoptimierung müssen oberste Priorität bei der Festsetzung der Pauschale haben.

·         Forcierung des EU-rechtlich verankerten Unbundling und Verhinderung von politischen Schikanen

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.