1322/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Tourismus- und Freizeitwirtschaft retten - gezielte Maßnahmen für mehr Eigenkapital!

 

Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Krise

Die Tourismus- und Freizeitbranche ist eine der Branchen, die im Zuge der COVID-19-Krise am härtesten getroffen wurde. Der schlimmste Fall ist eingetreten und die Tourismus- und Freizeitbranche hat eine Vollbremsung hinlegt. Es braucht Maßnahmen, um den Fortbestand der betroffenen Betriebe zu sichern, die in den vergangenen Jahren im Schnitt 15,3% des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet haben. Das Kalenderjahr 2020 schließt mit -35,9% an Nächtigungen - jene ausländischer Gäste sind dabei doppelt so stark zurückgegangen (-41,2% aus dem Ausland vs. -20,8% aus dem Inland). Bei manchen Bundesländern, wie insbesondere Wien, ist der Rückgang besonders hoch (-74%). In zahlreichen Schreiben beklagen Unternehmerinnen und Unternehmer die aktuelle Situation. Neben einem Komplettausfall an Einnahmen und dem Kampf um die bürokratischen und nur langsam ankommenden Hilfszahlungen stehen sie vor einer komplett unsicheren Zukunft. Die gewöhnlich sehr niedrige Eigenkapitalquote im Tourismus und der stetig ansteigende Schuldenrucksack durch Kredite und aufgeschobene Abgabenrückzahlungen verschärfen diese Situation erheblich. All diese Umstände bereiten den Unternehmen verständlicherweise Kopfzerbrechen - sie fürchten um ihre Betriebe, ihre persönliche Zukunft und die ihrer Mitarbeiter_innen. 

 

Hilfe durch mehr Eigenkapital

Es bedarf daher dringend Maßnahmen, um die Eigenkapitalquote von Tourismus- und Freizeitbetrieben zu erhöhen:

Aufwertungsbilanz

Eine Aufwertungsoption auf den Verkehrswert der Liegenschaft sollte eingeführt werden, die sowohl steuerlich als auch unternehmerisch wirksam ist. Durch eine solche Bewertung von Grund und Gebäude mit den Verkehrswerten ließen sich richtigere Werte in den Jahresabschlüssen darstellen. Hier schlagen wir eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2022 vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz (Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 7,5%, was einem Viertel der Immobilienertragssteuer entspricht; Kapitalgesellschaften: 6,25%) begünstigt aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dies würde die Bonität stärken und die Abschreibungsbasis erhöhen. Wird innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 7 Jahre) verkauft, kommt die volle Steuer zur Anwendung. Optional sollte trotzdem die Verrechnung mit Verlusten ermöglicht werden. Ebenso sollte die Abschreibung des Aufwertungsbetrages normal möglich sein.

Betriebsübergaben

Für die vielen anderen Betriebsübergaben wäre eine solche Aufwertungsoption eine wesentliche Erleichterung. Da die Bereitschaft zu Betriebsübernahmen im Tourismus ohnehin rar ist, soll die Steuerbelastung aus der Aufwertung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest einen gewissen Zeitraum (z.B. 7 Jahre) vom Nachfolger tatsächlich fortgeführt wird. Die Steuer auf den Aufwertungsgewinn soll so gestaltet sein, dass sie sich jährlich reduziert (z.B. um 1/7), wenn der Betreib fortgeführt wird. Somit besteht nach diesem Zeitraum keine Steuerbelastung aus der Aufwertung mehr. Der Übernehmer hat echtes Eigenkapital in der Bilanz und eine hohe Abschreibungsbasis. Diese Regelung soll unbefristet gelten.

Beteiligungsfonds

Durch gezielte Mobilisierung von privaten Kapital soll die bestehende pandemiebedingte Unsicherheit überwunden und Beteiligungen in Tourismus- und Freizeitbetriebe attraktiver gemacht werden. Durch ihre gute Bonität kann die Republik einen Fonds dotieren, der privaten Beteiligungsfonds und -investoren einen Teil ihrer Risiken abdeckt (Analog zum VC Fonds). Am Anfang wäre eine Risikoabdeckung von bis zu 50% möglich, die dann graduell abgesenkt werden würde. Dafür würde es wie üblich Haftungsentgelte geben, die mit der Haftungshöhe mit der Zeit abschmelzen. Weil die Verzinsung österreichischer Anleihen aktuell extrem gering ist, ist das insgesamt mit weniger Kosten verbunden, als wenn der Bund nun anfängt, selbst Fondsmanager und Beteiligungsmanager zu sein. Durch solche gezielten Anreize sollen private Investoren angelockt werden (crowding in). Im Ergebnis hätten die Unternehmen mehr Eigenkapital mit deutlich geringerem Einsatz von Steuergeld.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu erlassen, um die Eigenkapitalquote von Tourismus- und Freizeitbetrieben zu erhöhen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.