1323/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung repräsentativer Bürgerräte für eine partizipativere Klimapolitik

 

Eine der größten Herausforderungen der Klimapolitik ist die gesellschaftliche Akzeptanz von klimaschonenden Maßnahmen. Diese sind zwar dringend notwendig, können aber erhebliche lang- und kurzfristige Veränderungen darstellen, Lebens- und Mobilitätsgewohnheiten stark beeinflussen, oder sogar Mehrkosten verursachen. Gerade bei der Bepreisung oder der Besteuerung von Emissionen kann es, wie die Proteste der "Gelbwesten" in Frankreich zeigen, zu massivem Widerstand kommen. Neben der transparenten Planung, Kommunikation und der sozialen Verträglichkeit, ist auch die Einbindung von Betroffenen und Bürger_innen ein wichtiger Schlüssel für die breite Akzeptanz von Maßnahmen, sowie von klimapolitischen Zielsetzungen im Allgemeinen. Hier geht es auch darum, dass die Klima- und Energiewende nicht als elitäres top-down Projekt, sondern als gemeinsames Ziel gesehen und kommuniziert wird, welches von der breiten Gesellschaft getragen werden muss.

Gerade das Beispiel Frankreich ist auch insofern illustrativ, als dass aus den Protesten gelernt wurde und durch die Schaffung von Bürgerräten, Bürger_innen aktiv und direkter in den politischen Prozess eingebunden werden konnten, diese selbst sinnvolle Maßnahmen vorschlagen konnten und Klimapolitik nicht mehr als reines Anliegen der politischen Elite verstanden wurde, welches ohne Rücksicht auf die Lebensrealitäten durchgezogen wird. Zusätzlich können Bürger_innen auch Vorschläge machen, welche sonst nicht Eingang in die politische und öffentliche Debatte gefunden hätten, aber trotzdem für die Lebensrealitäten breiter Gesellschaftsschichten von Bedeutung sind.

Wichtig ist, dass Bürgerräte in der Zusammensetzung tatsächlich einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen und nicht von Aktivist_innen, Interessensgruppen, NGOs oder Unternehmen besetzt sind. Entscheidend ist auch, dass Bürgerräte Unterstützung von wissenschaftlichen Expert_innen erhalten, um ihre Vorschläge bestmöglich evidenzbasiert machen zu können.

Selbstverständlich können und sollen Bürgerräte kein Ersatz für den demokratisch legitimierten Gesetzgebungsprozess sein und primär als beratendes Gremium agieren. Allerdings kann hier, ähnlich wie bei der Diskussion des Klimavolksbegehren, im Rahmen der parlamentarischen bzw. politischen Arbeit eine Bühne geboten werden und ein wichtiger diskursiver und praktischer Beitrag zur österreichischen Klimapolitik geleistet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, beratende, repräsentative Bürgerräte zur Unterstützung der österreichischen Klimapolitik einzusetzen und dafür ehestmöglich ein Konzept vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.