1328/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Nebenbeschäftigungsverbot für Mitarbeiter_innen des BVT

 

Der Verfassungsschutz erfüllt eine für die Demokratie und den Rechtsstaat zentrale Funktion. In Zusammenhang mit den Vorkommnissen der letzten Jahre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) erfolgte mit der Novelle BGBl. I Nr. 102/2020 des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) ein erster wesentlicher Schritt zur Stabilisierung des Bundesamtes, indem einerseits eine neue, spezielle Ausbildung in der Sicherheitsakademie für die Mitarbeiter_innen des BVT implementiert wurde und andererseits eine vertiefenden Vertrauenswürdigkeitsprüfung für die Mitarbeiter_innen des BVT im PStSG eingeführt wurde.

Zum Stichtag 1. Juli 2019 übten über 500 der ca. 5.500 Mitarbeiter_innen der Zentralstelle des Innenministeriums, sohin ca. jede/r zehnte Mitarbeiter_in der Zentralstelle, eine bezahlte Nebenbeschäftigung aus.

Aufgrund der Sensibilität der Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes und im Sinne der Stärkung der Vertraulichkeit muss dem Thema Nebenbeschäftigungen von Bediensteten jener Organisationseinheiten, die gemäß § 1 Abs. 3 XXXG mit dem Vollzug des PStSG betraut sind, besondere Beachtung entgegen gebracht werden.

Eine Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die von einer/m Bediensteten außerhalb des Dienstverhältnisses ausgeübt wird. Es gelten dafür grundsätzlich die Regelungen des § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG).

Gemäß § 56 Abs. 2 BDG darf der Beamte keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung der Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche Interessen gefährdet. Gemäß § 56 Abs. 7 BDG wurde mit BGBl. II Nr. 84/2016 vom 1. Mai 2016 eine Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres erlassen, der jene Nebenbeschäftigungen zu entnehmen sind, die aus Gründen des § 56 Abs. 2 BDG jedenfalls unzulässig sind. Darüber hinaus steht seit 15. September 2016 ein diesbezüglicher Durchführungserlass (GZ BMI-PA1000/1950-I/1/a/2016) in Geltung.

Im Zuge der Beratungen zur eingangs genannten Novelle des PStSG stellte der Ausschuss für Innere Angelegenheiten einstimmig fest,

"dass Nebenbeschäftigungen iSv § 56 des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979)

1.    im Zuge der Vertrauenswürdigkeitsprüfung gemäß § 2a Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG)
einer besonders strikten Überprüfung zuzuführen sind, um ein hohes Maß an personeller Integrität
im polizeilichen Staatsschutz zu gewährleisten und

2.    deshalb Nebenbeschäftigungen in den Katalog der gemäß vom Bundesministers für Inneres zu
erlassenen Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung (VWP-V) abzufragenden Themenbereiche
aufzunehmen ist"

(ErlAB 327 Blg. NR. XXVII GP. 2).

Jüngste Enthüllungen im Zusammenhang mit der Wirecard-Affäre und der Flucht des Wirecard-Vorstands Jan Marsalek zeigten schwerwiegende Informationsleaks durch Mitarbeiter_innen des BVT auf.

So soll ein derzeit in Untersuchungshaft angehaltener BVT-Mitarbeiter behördeninterne Informationen an Wirecard und andere Abnehmer "verkauft" und in diesem Zusammenhang unzulässige Abfragen im Polizeisystem getätigt haben. Gegen ihn läuft auch schon seit Längerem ein Strafverfahren, weil Informationen nach Russland abgeflossen sein sollen.

Der Mitarbeiter sei auch enger Vertrauter des zwischenzeitlich ebenfalls in U-Haft angehaltenen Abteilungsleiters M.W., der gemeinsam mit dem Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Thomas Schellenbacher Marsaleks Flucht organisiert haben soll.

Im Lichte dieser Vorfälle wird deutlich, dass die bestehenden Regelungen im Bereich der Nebenbeschäftigungen im BVT zu kurz greifen. Es ist notwendig, Mitarbeiter_innen des BVT ein striktes Nebenbeschäftigungsverbot aufzuerlegen.

Dadurch sollen die besonderen Interessen des Amtes gewahrt und allfälligen Interessenskonflikten, die die Unabhängigkeit und Objektivität der Tätigkeit des Bediensteten gefährden können, in einem frühen Stadium vorgebeugt sowie unerwünschte Informationsabflüsse verhindert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem ein striktes Nebenbeschäftigungsverbot für Mitarbeiter_innen des BVT eingeführt wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.