1336/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ÖBB-Beamtenpensionen: Umsetzung der RH-Empfehlungen

Pensionsprivilegien bei den ÖBB-Beamtenpensionen

Die Rechnungshofberichte zum ÖBB-Pensionsrecht (Bund 2015/4 und Bund 2018/27) empfahlen dem Ministerium zahlreiche Gesetzesänderungen bezüglich des ÖBB-Pensionsrechtes. Davon setzte das Ministerium aber nur eine von sechs um. Für fünf Empfehlungen (Einfrieren der Pensionssicherungsbeiträge auf den Wert von 2014, Einfrieren der Nebengebührendurchschnittsätze/-zulagen auf den Wert von 2014, Klarstellung bei der Zuständigkeit des ÖBB-Pensionsrechtes, Abschläge für vorzeitige Ruhestandsversetzungen, Reduzierung der Anwartschaften mit Pensionsverlustdeckel) fehlt nach wie vor der Gesetzesentwurf des Ministeriums. Aufgrund der Nichtumsetzung der Empfehlungen reduzierte sich das Einsparvolumen bis 2050 von 1,07 Mrd. Euro auf 0,56 Mrd. Euro.

Niedriges Pensionsantrittsalter und außergewöhnlich hohe Pensionen

Die aktuelle Anfragebeantwortung zur Anfrage "Pensionierungen bei den ÖBB" (3267/J XXVII. GP, 3253/AB XXVII. GP) zeigte nicht nur auf, dass die Rechnungshofempfehlungen zu den ÖBB-Beamtenpensionen weiterhin nicht um gesetzt wurden, sondern gab erneut Einblick in die ÖBB-Beamtenpensionsprivilegien. So gehen ÖBB-Beamt_innen im Schnitt nicht nur zwei Jahre früher in Pension als ASVG-Versicherte (ASVG: 60,3 Jahre; ÖBB: 58,5 Jahre), sie bekommen auch mehr als doppelt so hohe Pensionen (ASVG: 1211 Euro; ÖBB: 2687 Euro). Bei der Gegenüberstellung des neuen und alten alten ÖBB-Pensionsrechtes werden die ÖBB-Beamtenpensionsprivilegien aber umso schwer argumentierbar. Die Rechnungshofempfehlungen zu den privilegierten ÖBB-Beamtenpensionen müssen daher endlich umgesetzt werden.

_scroll_external/attachments/image2021-2-12_8-7-25-593bba6cd1bf8442c988fad167d788e78f22ec9136b1c46cda9d404c3be9e1aa.png

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Rechnungshofempfehlungen gemäß Bericht Bund 2018/27 zu den Beamtenpensionen umzusetzen und die entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.