1339/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit
Am Beginn der Coronakrise war die Kurzarbeit sicherlich eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Restriktionsmaßnahmen. Sie kann Arbeitsplätze aber nicht nachhaltig sichern (1). Kurzarbeit ist eben nur eine Überbrückungshilfe und macht nur als Brücke von einem Ufer zum anderen Sinn, nicht aber als Steg hinaus in den Ozean. Das Modell sei kurzfristig gut und verhindere Massenarbeitslosigkeit, führe aber langfristig zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt, da Arbeitskräfte in Branchen gehalten werden, die nicht wettbewerbsfähig sind (2). Daher müssen Alternativen entwickelt werden, die auch langfristig sinnvoll sind. Je länger die Kurzarbeit dauert, umso größer ist der Anteil der gestützten Jobs, die strukturell auch schon ohne Coronakrise problematisch und gefährdet waren. Vermehrt melden sich nun auch österreichische Ökonomen wie der Leiter des WIFO-Instituts Prof. Dr. Christoph Badelt, aber auch der AMS Vorstand Johannes Kopf und der Unternehmer und KTM-Chef Stefan Pierer kritisch zur aktuellen Ausgestaltung der Corona Kurzarbeit (1, 5). So spricht Badelt davon dass das Instrument der Kurzarbeit die Gefahr einer Überförderung in sich berge und somit auch den Strukturwandel behindere. Außerdem betont er, dass es nicht möglich sei, alle Arbeitsplätze in den betroffen Branchen zu erhalten (6). Kopf fordert unter anderem eine Verschärfung der Zugangsregeln zur Kurzarbeit beziehungsweise ein langsames Auslaufen des Instruments.
Somit ist die Zeit gekommen, einen Ausstieg aus der Kurzarbeit für die Zeit nach dem Lockdown vorzubereiten. Einige Länder haben mit dem Ausstieg aus der Kurzarbeit bereits begonnen (3), beispielsweise müssen in Frankreich Unternehmen einen Teil des Lohns für die ausgefallenen Stunden selbst tragen. In den Niederlanden wurde das bestehende Kurzarbeitsmodell in der Corona-Krise durch einen vorübergehenden Lohnzuschuss ersetzt. Arbeitgeber zahlen den Arbeitnehmern weiterhin 100 Prozent ihres üblichen Lohns, die Höhe der Förderung hängt aber nicht von der Arbeitszeitreduktion ab (wie in der klassischen Kurzarbeit), sondern ist zur Umsatzreduktion proportional (4). Neben den strukturellen Problemen fördert die Kurzarbeit den Fachkräftemangel, da sie Arbeitnehmer_innen in schwächelnden Unternehmen mit beispielsweise 30 Prozent Arbeitszeit hält, während diese Arbeitnehmer_innen in anderen Unternehmen gebraucht werden. Dies betont auch KTM-Chef Stefan Pierer (5):
"Die Kurzarbeit war ein hervorragendes Modell, um kurzfristig die Arbeitsplätze abzusichern. Je länger sie jedoch dauert, desto mehr verfestigen sich bestehende Strukturen. Dadurch ist auch das Rekrutieren schwieriger geworden. Wir beschäftigen heute 4.600 Mitarbeiter und damit 200 Mitarbeiter mehr als vor der Pandemie. Darüber hinaus suchen wir weitere 300 Fachkräfte, und trotz der derzeit hohen Arbeitslosigkeit ist das Rekrutieren noch schwieriger geworden"
Quelle:
(1) https://kurier.at/wirtschaft/corona-kurzarbeit-vier-szenarien-wie-es-ab-april-weitergeht/401189230
(2) https://www.diepresse.com/5930100/agenda-austria-kurzarbeit-schrittweise-beenden
(3) https://read.oecd-ilibrary.org/view/?ref=135_135415-6bardplc5q&title=Job-retention-schemes-during-the-COVID-19-lockdown-and-beyond
(4) https://www.agenda-austria.at/publikationen/der-schrittweise-ausstieg-aus-der-kurzarbeit/
(5) https://kurier.at/wirtschaft/ktm-chef-pierer-will-wieder-mehr-leute-am-arbeitsplatz-sehen/401184664
(6) https://www.derstandard.at/story/2000124168167/wifo-chef-badelt-je-mehr-sie-zusperren-desto-staerker-schrumpft
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
" De Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ein Modell für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit parallel zur Rücknahme der Lockdownmaßnahmen vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.