134/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend mehr Mittel für eine faire Entlohnung von Kunstschaffenden

Die Situation vieler KünstlerInnen in Österreich ist nach wie vor prekär. Das zeigt die 2018 aktualisierte Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen. Ein Großteil der KünstlerInnen und Kulturschaffenden bezieht ihr Einkommen aus Förderungen. Die Einnahmen bleiben jedoch schwer planbar und in vielen Fällen nur von eher geringer Höhe. Die Hälfte der KünstlerInnen nennt für das Erhebungsjahr 2017 ein Einkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit von unter 5.000 Euro netto pro Jahr. Dass in dieser Berufsgruppe die Armutsgefährdung besonders hoch ist, zeigt sich dadurch, dass gut ein Drittel der befragten Personen der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden müssen. Zum Vergleich: in Österreich trifft dies auf acht Prozent aller Erwerbstätigen und 14% der Gesamtbevölkerung zu.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundeshauptstadt bzw. die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler eine Erhöhung des Kulturbudgets um zehn Prozent erreicht. Dieses wurde auch bereits vom Wiener Gemeinderat und Landtag beschlossen. Bei der Erhöhung handelt es sich um eine Fair-Pay-Maßnahme, die den Kunst- und Kulturschaffenden selbst zugutekommen soll. Damit hat Wien einen wichtigen Schritt gesetzt, um endlich eine gerechtere Entlohnung und eine Verbesserung der ohnehin schon prekären Arbeitsverhältnisse von KünstlerInnen zu bewirken.

Allerdings sind KünstlerInnen österreichweit von prekären Arbeitsverhältnissen, ungeregelten Einkommen und Armutsgefährdung betroffen. Das Wiener Modell soll auf ganz Österreich ausgeweitet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Wiener Beispiel zu folgen und das Kunst- und Kulturbudget deutlich zu erhöhen, die faire Bezahlung von KünstlerInnen zu fördern und sicherzustellen und so die soziale Lage von Kunstschaffenden zu verbessern.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.