1340/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern

 

Mit großem Erstaunen konnte man im Rechnungshofbericht "Pensionsrecht der Beschäftigten der Arbeiterkammern" erfahren, dass es für die Beschäftigten der Arbeiterkammern keinen Kollektivvertrag gibt (1). Der Rechnungshof erläuterte auch genau, warum in den Arbeiterkammern ein Kollektivvertrag fehlt und stattdessen Einzelverträge vergeben werden. Mit den Einzelverträgen und Dienstbestimmungen können nämlich die üppigen Gehalts- und Pensionsprivilegien der Arbeiterkämmerer besser gegen Eingriffe abgesichert werden. So garantiert selbst die günstigste AK-Dienstbestimmung (RILAK 2005) einem AK-Mitarbeiter mit dem AK-Durchschnittsgehalt von 4700 Euro (x14) nach 40 Dienstjahren neben seiner ASVG-Pension von 2900 Euro (x14) noch eine Zusatzpension von knapp 500 Euro (x14). Von diesen Traumgehältern und den üppigen Zusatzpensionen können die meisten AK-Mitglieder (Durchschnittsgehälter: 2500 Euro, x14) nur träumen. Wenig überraschend empfahl der Rechnungshof "der Bundesarbeitskammer in Zusammenhang mit der derzeitigen einzelvertraglichen Regelung, die Vorteile eines einheitlich gestaltbaren und bei Bedarf auch einheitlich änderbaren Kollektivvertrags für die Beschäftigten der Arbeiterkammern umzusetzen."

Quelle:

(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_6/Ergebnis_Pensionsrecht_Arbeiterkammer.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, gemäß der Empfehlung des Rechnungshofes einen Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterkammern voranzutreiben und erforderlichenfalls eine Regierungsvorlage für die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im Arbeiterkammergesetz auszuarbeiten."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.