1342/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Max Lercher, Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Säumigkeit der Bundesregierung - Mittel aus dem EU-Aufbaufonds sofort abrufen

 

Begründung

Die Bundesregierung hat Österreichs Wirtschaft an die Wand gefahren. Es gibt kaum ein EU-Land mit einem größeren Wirtschaftseinbruch als Österreich. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zu Deutschland doppelt so stark gestiegen.

Im ersten Lockdown hat man bei den Wirtschaftshilfen die Unternehmen zu Bittstellern bei der WKÖ gemacht und auf eine Arbeitsplatzgarantie verzichtet. Im Ergebnis waren binnen weniger Wochen 200.000 Menschen arbeitslos.

Im zweiten Lockdown hat man den direkt betroffenen Betrieben bessere Entschädigungen gewährt, aber bei den indirekt betroffenen Betrieben zu lange gewartet. Zudem zeigt sich bereits jetzt eine problematische Verteilung bei den Wirtschaftshilfen. Große Unternehmen wie Novomatic erhalten Millionen an Wirtschaftshilfen – oft mehr als sie tatsächlich brauchen. Österreichische Klein- und Mittelbetriebe erhalten oft entweder gar nichts oder müssen sehr lange auf dann recht überschaubare Unterstützungsleistungen warten.

Die völlig verfehlte Wirtschaftspolitik der Regierung setzt sich nun auch in Brüssel fort. Österreich zählt zu einer kleinen Gruppe an Ländern, die noch keine Mittel aus den EU-Aufbaufonds beantragt haben. Der EU-Aufbaufonds wäre für Österreich 3 Milliarden Euro schwer. Mit 3 Milliarden Euro könnten man die Langzeitarbeitslosigkeit für ein ganzes Jahrzehnt abschaffen. Die österreichische Bundesregierung hat offenbar keine Eile – Anträge können aber nur bis zum 30.April gestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – wird aufgefordert, umgehend 3 Milliarden Euro aus den EU-Aufbaufonds mittels entsprechender Projekte zu beantragen und die Mittel insbesondere für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Firmenpleiten sowie den Klima- und Energiewandel einzusetzen. Strukturschwache Regionen sollen dabei besonders berücksichtigt werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.