1347/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kucher,
Genossinnen und Genossen,
betreffend Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen
Antigen-Tests zur Eigenanwendung müssen grundsätzlich als Berufsgruppentests und als Zutrittstests zugelassen werden. Eine Testung direkt vor Ort könnte damit aufwendige und zeitraubende Testungen in Teststraßen oder ewig lange Wartezeiten für Termine in Apotheken verhindern.
Das beste Beispiel für die Umsetzung dieser Forderung sind die Schulen und die PädagoInnen:
Dass die Schulen jetzt wieder vorsichtig in den Präsenzunterricht starteten, war ein wichtiger Schritt. Damit alle Bildungseinrichtungen auch weiterhin offen bleiben können, muss der Betrieb aber für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestaltet werden. Dazu gehören auch regelmäßige Tests des gesamten Personals an Schulen und Kindergärten. Nun hat das Gesundheitsministerium so genannte ‚Berufsgruppentestungen‘ für verschiedene Berufsgruppen festgelegt. Die Verordnung besagt, dass PädagogInnen einmal wöchentlich einen Covid-19 Test durchführen müssen. Falls sie diesen Test nicht durchführen, besteht die Pflicht eine FFP2 Maske zu nutzen. Jedoch können PädagogInnen das Testangebot an Schulen (Selbsttests), Kindergärten, Kinderkrippen, Horten, Schulischen Nachmittagsbetreuungen nicht nutzen, weil sie zum Teil nicht vorhanden sind, aber vor allem nicht als Berufsgruppentestung anerkannt sind. Das führt für PädagogInnen dazu, dass sie – wenn sie in ländlicheren Regionen zuhause sind – oft große Strecken zurück legen müssen oder am Wochenende Testen fahren müssen, um anerkannte Testungen (in Teststraßen, Teststationen, Apotheken) durchzuführen. Dabei wäre es die einfachste und beste Option das zum Teil vorhandene Testangebot an der jeweiligen Bildungseinrichtung zu nutzen und dies für alle Bildungseinrichtungen auszubauen und endlich Antigen-Tests zur Eigenanwendung zu legitimieren und anzuerkennen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, Antigen-Tests zur Eigenanwendung bei Anwendung vor Ort grundsätzlich als Berufsgruppentests und als Zutrittstests anzuerkennen und eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Nationalrat umgehend zur Beschlussfassung zu übermitteln.
Insbesondere werden der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, den PädagogInnen und BetreuerInnen in allen Bildungseinrichtungen kostenlose Antigen-Tests zur Eigenanwendung zur Verfügung zu stellen und bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests anzuerkennen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss