1348/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Erstellung eines Nationales Pandemieplanes

 

Ein Pandemieplan ist eine Sammlung von Handlungsanweisungen für das Eintreten einer Pandemie. Für Österreich gibt es derzeit keinen gültigen Pandemieplan – und das, während der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe. Angeblich wird an der Überarbeitung des seit 2006 gültigen Influenza-Pandemieplanes gearbeitet.

Mit den Maßnahmen der Pandemiepläne soll zum einen die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur sichergestellt, zum anderen die Ausbreitung des pandemischen Erregers gestoppt werden.

Mit Hilfe eines Nationalen Pandemieplans sollen Behörden und Institutionen auf Bundes- und Länderebene auf eine Influenzapandemie vorbereitet werden. Zugleich gibt er die Rahmenbedingungen vor, auf deren Grundlage die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Gemeinden gebildet werden. Er richtet sich somit vor allem an die Verantwortlichen und an die verantwortlichen Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden. Im Wesentlichen dient ein Nationaler Pandemieplan dem Erreichen folgender Ziele:

·                Verringerung von Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung;

·                Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen;

·                Aufrechterhaltung essentieller öffentlicher Dienstleistungen;

·                zuverlässige und zeitnahe Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, die Öffentlichkeit und die Medien.

Deutschland hat beispielsweise seinen Nationalen Pandemieplan 2017 überarbeitet und auch bereits auf die Corona-Pandemie reagiert und Ergänzungen dazu festgelegt. Als Antwort auf die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Verlauf der COVID-19-Pandemie legte die Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits im März 2020 (!) die erste Fassung einer Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan vor, in der „Empfehlungen und Maßnahmen für eine Bewältigung des COVID-19-Geschehens in Deutschland“ zusammengefasst wurden.

Diese Ergänzung des nationalen Pandemieplans richtet sich in erster Linie an die Fachöffentlichkeit im Gesundheitswesen, insbesondere an den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf allen Ebenen, an die Ärzteschaft und an alle anderen Berufsgruppen des medizinischen Personals. In der Ergänzung werden u.a. drei Phasen der Infektionsbekämpfung beschrieben, deren Übergänge fließend seien: „Containment, Protection und Mitigation“ (Eindämmung der Ausbreitung, Schutz gefährdeter Gruppen, Minderung der Folgen).

In Österreich wurde auch diese Arbeit verschlafen, somit gibt es nach fast einem Jahr Corona-Pandemie immer noch keinen Nationalen Pandemieplan, an dem sich Bund, Länder, Gemeinden und Fachpersonal orientieren können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend, längstens jedoch bis Ende März 2021 den angeblich in Überarbeitung befindlichen Nationalen Pandemieplan fertig zu stellen und zu veröffentlichen, damit endlich national einheitliche Handlungsanweisungen für alle betroffenen Behörden und Institutionen vorgegeben werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss