1349/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag.a Verena Nussbaum,
Genossinnen und Genossen
betreffend Blutspende-Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern, sowie Transgenderpersonen endlich beenden!
Selten war es wichtiger als jetzt, dass möglichst viele Menschen in Österreich durch ihre Blutspende einen Beitrag leisten. Die Corona-Pandemie bringt nicht nur unser Sozial-, sondern auch das österreichische Gesundheitssystem an seine Grenzen. Umso weniger ist es daher verständlich, dass noch immer große Personengruppen ohne wissenschaftliche Basis von der Möglichkeit zur Blutspende ausgeschlossen werden. Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), und auch Transgender-Personen wird in Österreich trotz intensiver Diskussionen in den letzten Monaten und Jahren noch immer der Zugang zur Blutspende verweigert, während andere Länder von Ungarn, über Großbritannien, bis Brasilien die aktuelle Krise genutzt haben, um ähnlich veraltete Regelungen endlich abzuschaffen. Auch hierzulande ist es höchste Zeit, dass die Diskriminierung endlich ein Ende hat.
Denn neben dem viel diskutierten Ausschluss von MSM für 12 Monate erfahren in Österreich auch Transgenderpersonen durch einen generellen Ausschluss Diskriminierung, wie in den letzten Wochen von NGOs offengelegt wurde. Dies geschieht unter Bezug auf die Lage in Deutschland und ohne zugrundeliegendes europäisches Studienmaterial – ohne Differenzierung des medizinischen Status von Transgenderpersonen. Während Hormon-Therapien explizit keinen Einfluss auf die Voraussetzung zum Blutspenden haben und im Fall von Operationen dieselben Richtlinien wie bei allen anderen Spender*innen anzuwenden sind, wird die gesamte Trans-Community einzig und allein aufgrund ihrer Geschlechtsidentität ausgeschlossen. Dieser Zustand ist untragbar.
Trotz zahlreicher Ankündigung sind die De-Facto-Blutspende-Verbote in Österreich bis heute aufrecht. Auch das Expert*innen-Hearing im Gesundheitsausschuss des Nationalrats im Dezember 2020 hat, wie viele vorangegangene Diskussionen, klar gezeigt, dass es dafür keine wissenschaftliche Begründung gibt. Der oft diskutierte Lösungsweg eines aktualisierten Anamnesebogens ist, wie der Ausschluss von Transgenderpersonen zeigt, unzureichend – das Ende der Diskriminierung beim Blutspenden ist eine politische Frage und muss politisch gelöst werden: Durch die Verankerung eines Antidiskriminierungsparagraphs in der Blutspendeverordnung durch den zuständigen Bundesminister. Denn zählen muss das individuelle Risikoverhalten aller Spender*innen, nicht deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Blutspendeverordnung umgehend zu ändern, sodass ein genereller Ausschluss von Spendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht mehr zulässig ist.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss