135/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend eine rasche Erarbeitung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts

Das UrheberInnenvertragsrecht ist eine wichtige Säule des UrheberInnenschutzes. Es stärkt die UrheberInnen im Verhältnis zu ihren VertragspartnerInnen. Viele UrheberInnen werten ihre Werke nicht selbst aus, sondern überlassen die wirtschaftliche Nutzbarmachung Dritten. JournalistInnen treten ihre Rechte zum Beispiel an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ab, KomponistInnen an Musikverlage, ÜbersetzerInnen an Belletristikverlage und WissenschaftlerInnen an Fachverlage.

Im Verhältnis zwischen Urheber/in und Verwerter/in besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle. Sehr oft geben die Unternehmen vor, wie weitgehend die UrheberInnen ihre Rechte übertragen müssen und welche Vergütung diese hierfür erhalten. Das UrheberInnenvertragsrecht dient dazu, die negativen Auswirkungen dieses Machtgefälles zugunsten der UrheberInnen zu lindern. Sie werden davor geschützt, Verträge einzugehen, denen zufolge sie zu weitgehende Rechte gegen eine zu geringe Vergütung abgeben müssten. Ziel des Urhebervertragsrechts ist es daher, die Lebensbedingungen von Kreativschaffenden zu verbessern.

Trotz dieser wichtigen Funktion ist das UrheberInnenvertragsrecht bis heute in vielen Ländern und auf EU-Ebene unterentwickelt. Dies gilt auch für Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für ein umfassendes österreichisches UrheberInnenvertragsrecht vorzulegen, um die soziale und finanzielle Situation von Kreativen zu verbessern und die Rechte von KünstlerInnen zu stärken.“

 

Zuweisungsvorschlag: Kulturausschuss