1353/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Rosa Ecker, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stärkung des österreichischen Gesundheitsdienstes

 

Der Österreichische Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich die dritte Säule des Österreichischen Gesundheitswesens. Neben der Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitssektor wird auch der Aufgabenbereich desmedizinischen Krisenmanagements durch den ÖGD abgewickelt. Aufgrund der Erkenntnisse der Covid-19-Pandemie soll der Reformprozess des ÖGD rasch fortgesetzt werden.

 

Bei Krisen wie einer Pandemie müssen funktionierende Strukturen und kompetentes,

eingeübtes Personal rasch zur Verfügung stehen. Um die personellen Ressourcen im

öffentlichen Gesundheitsbereich dauerhaft sicherzustellen, soll das B

weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden.

 

Zudem soll eine Facharztkarriere im öffentlichen Gesundheitsdienst ermöglicht werden. Die ursprüngliche Intention der Bundesländer, die Landessanitätsdirektionen und deren österreichweiten Äquivalente als Ausbildungsstätten zuzulassen, sollte ebenfalls berücksichtigt werden, um regionale Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Derzeit gibt es vielerorts Probleme, die Amtsarzt-Stellen personell zu besetzen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten ersuchen daher die Bundesregierung, ein attraktives Berufsbild für den öffentlichen Gesundheitsdienst zu etablieren und die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie in der Reformfortführung mitzudenken.

Im Oberösterreichischen Landtag wurde in der Sitzung vom 26. Jänner 2021 folgender Antrag durch die FPÖ und ÖVP gestellt:

„Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Reformprozess des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) fortgesetzt und ein zukunftsfähiges und attraktives Berufsbild für Amtsärzte geschaffen wird.“

 

Dieser Antrag, wurde von allen Landtagsparteien und somit einstimmig beschlossen.

 

Während im oberösterreichischen Landtag in diesem gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie wesentlichen Bereich des österreichischen Gesundheitswesens Einigkeit herrscht, ignoriert der auf Bundesebene zuständige grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober diese Angelegenheit gänzlich. So wurden Fragen einer FPÖ-Anfrage betreffend der Amtsärztestruktur in Österreich von Gesundheitsminister Anschober nicht bzw. nicht ausreichend beantwortet.

 

Die Nichtbeantwortung von Fragen im Zusammenhang mit 3499/AB werfen neue Fragen auf und werfen auch ein schiefes Licht auf das gesamte Amtsverständnis und die Führung des Gesundheitsministeriums in der Covid-19-Pandemie:

 

 

Fragen 1 bis 7 zu 3499/AB:

 

·        Wie viele Amtsärzte sind derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer eingesetzt?

·        Wie hat sich die Anzahl der Amtsärzte seit 2006 österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer verändert?

·        Wie viele Amtsärzte fehlen derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

·        Wie ist die Altersstruktur der bisher bereits im Dienst stehenden Amtsärzte österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

·        Werden auch in anderen Bundesländern speziell Amtsärzte zur Bewältigung von COVID-19 gesucht und wenn ja in welcher Anzahl und mit welchem Zeithorizont?

·        Wie wurden die Amtsärzte bisher konkret seit Auftreten der Coronavirus-Pandemie in den einzelnen Bundesländern eingesetzt?

·        Wie sollen die Amtsärzte in Zukunft bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie eingesetzt werden?

 

Antworten zu 3499/AB:

 

„Amtsärztinnen und Amtsärzte in den Bundesländern sind Bedienstete der jeweiligen Bundesländer. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz keine personenbezogenen Daten von Landesbediensteten erfasst werden. Angaben und Auskünfte über aktuelle und historische Daten zu Anzahl, offene Stellen, Altersstruktur und Einsatz, insbesondere im Falle von COVID-19, von Landesbediensteten und damit von den dort beschäftigten Amtsärztinnen und Amtsärzten fallen ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesländer. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügt daher über keine diesbezüglichen validen Daten.“

 

Im Zusammenhang mit der Nichtbeantwortung der Fragen, ist der Herr Bundesminister Rudolf Anschober aber auf die einschlägigen Regelungen des Epidemiegesetzes hinzuweisen:

 

Epidemieärzte

§ 27.

(1) Falls bei Auftreten einer anzeigepflichtigen Krankheit die in den betroffenen Gebieten zur Verfügung stehenden Ärzte, in erster Linie die Gemeinde- und Distriktärzte, zur wirksamen Bekämpfung der Krankheit nicht ausreichen, können für die Dauer des Bedarfes Epidemieärzte bestellt werden.

(2) Bei der Bestellung der Epidemieärzte werden ihre Bezüge durch Vertrag mit der Maßgabe geregelt, daß sie im Falle ihrer Erkrankung auch dann, wenn sie nicht die Berufsunfähigkeit begründet, ihren vollen Gehalt fortbeziehen.

 

§ 27a.

Sofern es bei Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 erforderlich ist, kann der Landeshauptmann, wenn sich die Tätigkeit auf das gesamte Landesgebiet erstrecken können soll, oder der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister, wenn sich die Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken können soll, – soweit es sich nicht um Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten handelt – auch andere geeignete Personen zur Unterstützung bei Maßnahmen gemäß diesem Bundesgesetz unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit und aller Erfordernisse des Datenschutzes bestellen. Deren Handeln ist der Bezirksverwaltungsbehörde zuzurechnen. Jedenfalls als geeignet gelten Personen, die ihren Beruf bzw. die Tätigkeiten des Sanitäters in Einrichtungen gemäß § 23 Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, ausüben.

 

Schon allein aus den einschlägigen Regelungen der §§ 27 und 27a Epidemiegesetz muss das zuständige Gesundheitsministerium alle einschlägigen Daten über die sogenannten Gemeinde- und Distriktärzte (Amtsärzte) zur Verfügung haben. Ansonsten wäre eine Bekämpfung einer Epidemie gar nicht möglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

 

·         Die Fortsetzung des Reformprozesses des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

·         Ein zukunftsfähiges und attraktives Berufsbild für Amtsärzte

·         Die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Planstellen für Amtsärzte

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.