1358/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, MMag. DDr. Hubert Fuchs

betreffend sofortige Auflösung der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) und Übertragung der Kompetenzen an das Bundesministerium für Finanzen

 

Im April des Vorjahres wurde die sogenannte COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) geschaffen. Aufgabe und Zielsetzung der COFAG ist es, „rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise zu ergreifen,“ wie es auch auf der entsprechenden Homepage nachgelesen werden kann.  Zu diesem Zwecke werden 15 Mrd Euro von der COFAG verwaltet, und das ohne entsprechende parlamentarische Kontrolle.

Mittlerweile werden über die COFAG neben Garantien der Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Umsatzersatz und Ausfallbonus abgewickelt.

 

Die Kritik an der entsprechenden Bearbeitung von Anträgen der Unternehmer reißt nicht ab.

 

So berichtet die Wiener Zeitung am 21. Jänner 2021 unter dem Titel: Massive Verzögerungen, unverständliche Absagen: Kleinstunternehmen sind frustriert über die Abwicklung der Wirtschaftshilfen durch die staatliche Finanzierungsagentur Cofag. Was läuft dort falsch?“ auszugsweise folgendes:  

 

„(…)  bei vielen EPU und Kleinunternehmen kommt das Geld von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss nicht oder nur sehr schleppend an. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" berichten sie von massiven Verzögerungen bei der Antragsstellung, unverständlichen Absagen, zu gering berechneten Beträgen und Hürden bei der Kommunikation mit der staatlichen Finanzierungsagentur Cofag.“

 

Andreas Witek ist dennoch frustriert über die staatlichen Hilfen. Er betreibt eine Eventagentur in Marchtrenk in Oberösterreich. Er organisiert große Veranstaltungen, Sommerfeste, Firmen- und Weihnachtsfeiern. Da seit März so gut wie keine Events stattfinden, ist Witek sein Standbein fast komplett weggebrochen. "Wir hätten acht bis zehn Weihnachtsfeiern gehabt. Allein dadurch habe ich rund 200.000 Euro Umsatz verloren", sagt Witek. Seine Fixkosten laufen hingegen weiter. Für Strom, Heizung, Versicherung und Leasingraten muss er rund 5000 Euro pro Monat rechnen. "Die staatlichen Hilfen sind meilenweit von dem Schaden entfernt, den ich gehabt habe", sagt er.

Seine zwei Mitarbeiter hat Witek in Kurzarbeit geschickt. Aus dem Härtefallfonds hat er rund 1.500 Euro pro Monat bekommen. Ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Im November 2020 hat er deshalb den Umsatzersatz beantragt. Laut seiner Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) hatte er im November 2019 einen Umsatz von 52.000 Euro. Davon hat er nun 38.000 Euro ausbezahlt bekommen. Es seien nicht ganz 80 Prozent, sagt Witek, aber er will sich deswegen nicht beschweren. Er ist froh über jeden Euro. Für den Dezember hat er ebenfalls den Umsatzersatz beantragt. Laut UVA hatte er 2019 einen Umsatz von 55.000 Euro in diesem Monat. Witek rechnete mit der Hälfte des Betrages an staatlichen Hilfen. Bekommen hat er allerdings nur ein Zehntel davon: 2.300 Euro.

 

Keine Rückmeldung

Witek kann die Berechnung nicht nachvollziehen, die Anträge hat er gemeinsam mit seiner Steuerberaterin eingereicht. Er ist ratlos und erkundigte sich bei der Cofag-Hotline, wie er gegen die Auszahlung des zu gering bemessenen Betrages vorgehen kann. Eine Telefonistin teilte ihm mit, er müsse die 2.300 Euro erst zurücküberweisen. Sonst könne die Cofag seinen Fall nicht weiter betreuen. Witek ist fassungslos.

Die Kommunikation mit der Cofag kostete ihn Nerven. Er hat rund ein dutzend Mal bei der Umsatzersatz-Hotline angerufen. Informationen zu seinem Antrag hat er dort meist keine bekommen. "Schreiben Sie eine Mail an die Cofag", hieß es jedes Mal, erzählt Witek. "Ich habe elf Mails geschrieben und keine Antwort darauf bekommen. Niemand meldet sich bei mir zurück", erzählt er.

Auch Marion Peternell hat keine guten Erfahrungen mit der Cofag gemacht. Peternell ist Kunsthandwerkerin, ein klassisches EPU. Sie fertigt handgeschöpftes Papier, auf Weihnachtsmärkten lukriert sie einen Großteil ihres Umsatzes. Aufgrund der hohen Infektionszahlen waren die Weihnachtsmärkte aber alle dicht. Am 13. November hat sie gemeinsam mit ihrer Bilanzbuchhalterin einen Antrag für Umsatzersatz gestellt.

 

Erst einen Monat später, am 12. Dezember, erhielt sie von der Cofag die erste Rückmeldung. Eine Massenmail, in der ihr gesagt wird, sie müsse sich noch gedulden.

Peternell hat mehrmals bei der Hotline der Cofag angerufen, jedes Mal bekam sie dieselbe Antwort: "Wir können Ihnen nicht weiterhelfen. Man kriegt überhaupt keine Infos", beschwert sie sich. In den folgenden Wochen hat sie mehrfach versucht, an Informationen über den Status ihres Antrags zu gelangen. Ohne Erfolg.“

 

Von einer raschen, effizienten, transparenten und nachvollziehbaren Aufgabenerfüllung durch die COFAG, wie die COFAG selbst ihre Aufgabe beschreibt, kann vor dem Hintergrund dieser Fakten wohl keine Rede sein.

Denn diese Liste an Beschwerden könnte noch lange fortgesetzt werden, denn täglich werden neue unzählige Hilferufe von betroffenen Unternehmern bekannt, die schon eine lange Zeit in der Warteschleife der COFAG hängen, ohne dort einen Ansprechpartner, geschweige denn eine Hilfeleistung bekommen und mittlerweile am Rande ihrer Existenz stehen.

Dazu kommt, dass aufgrund der seitens der Bundesregierung beschlossenen legistischen Konstruktion der COFAG Transparenz und parlamentarische Kontrolle in diesem Zusammenhang fehlt.

 

Aus diesen Gründen ist daher aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten die COFAG sofort aufzulösen, und sind die entsprechenden Kompetenzen unmittelbar dem Bundesministerium für Finanzen zu übertragen, welches über das notwendige Know-How, die Daten etc. verfügt, um so den Unternehmen endlich eine rasche und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen.

 

 

 

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass einerseits die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) umgehend aufgelöst und andererseits das Bundesministerium für Finanzen mit den der COFAG übertragenen Kompetenzen betraut wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.