1376/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, 

Genossinnen und Genossen, 

betreffend Transparenz in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des BMI  

 

Das österreichische Asylwesen basiert auf vielen verschiedenen Faktoren, die für ein (erfolgreiches) Verfahren relevant sind. Um der Komplexität der Materie gerecht zu werden und eine realitätsnahe Analyse zu treffen, ist eine detailreiche Statistik notwendig. So wurden detaillierte Daten in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums (BMI) lange Zeit auch abgebildet und ausgewiesen beispielsweise über Verfahren wie Asylerstreckung auf Familienangehörige oder Hintergründe sowie Anzahl der Verfahrenseinstellungen. Bei den Dublin-Verfahren wurde detailliert angeführt, also auch nach Zuständigkeit, die rechtskräftig negative Entscheidung ausgewiesen, aber auch das Verfahren, das Österreich mit den anderen EU-Staaten führte. Diese Verfahren gibt es noch immer, aber die Daten werden in der Statistik des BMI nicht mehr angeführt.  

Ebenso nicht mehr enthalten in der Statistik des BMI sind Angaben über fremdenpolizeiliche Verfahren und Maßnahmen, sowie die Anzahl der positiven und negativen Entscheidungen in 1. Instanz oder 2. Instanz, die Angaben über die Auslastung der Bundesbetreuungsstellen, Daten über die Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren,  Erledigungen des BFA und BVwG bei Asylentscheidungen nach Herkunftsländern, eine Statistik über Refoulement Entscheidungen, eine Auflistung sämtlicher Verfahren nach Herkunftsländern, Visaerteilung für Familienangehörige von schutzberechtigen Personen, etc. Dabei wären diese Daten wichtig für eine möglichst adäquate Darstellung des österreichischen Asylwesens.

 

 

Die vom BMI veröffentlichten Statistiken liegen mittlerweile weit unter den europäischen Standard. Doch gerade weil das österreichische und in Summe das europäische Asylwesen auf Grund zahlreicher Gesetzesänderungen komplizierter geworden ist, braucht es dringend mehr Transparenz im Umgang mit den Daten. Nur so kann eine ernsthafte und differenzierte Abbildung des österreichischen Asylsystems wiedergegeben bzw. gewährleistet und auf Basis dessen auch politische Entscheidungen und etwaige Gesetzesänderungen getroffen werden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Transparenz im Umgang mit der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik zu bringen und die Erhebungen ebenso detailliert auch öffentlich abzubilden und auszuweisen. Unter den unbedingt öffentlich aufzuweisenden Daten fallen: 

-          Umfassende monatliche Statistik, die die Verhängung und Anwendung sämtlicher staatlicher Maßnahmen, die den Behörden durch das FPG (ua iVm VVG) eingeräumt werden, insbesondere Verhängung von Schubhaft (Differenzierung nach Grund der Verhängung bzw Grund für Annahme Bestehen Fluchtgefahr/Dauer/Ort der Schubhaft), gelinderer Mittel (Differenzierung welches gelindere Mittel), Beugehaft,  Duldungsanträge gem § 46a (Anzahl, Nationalität, Stattgebung, Abweisung, Dauer des Verfahrens, Grund für Nichterteilung), Abschiebungen (Nationalität, Destination), Auferlegung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (Gebietsbeschränkung, Anordnung der Unterkunftnahme – nach ausstellender Stelle, Nationalität), verhängte Einreiseverbote (Dauer, Nationalität, Grund der Verhängung), Hemmung der Frist für freiwillige Ausreise (Anzahl, Nationalität), Wohnsitzauflage, Ausweisung, Aufenthaltsverbot (Dauer, Nationalität), Anträge/Ausstellung/Verweigerung Fremdenpässe

-          Umfassende monatliche Statistik in Bezug auf Asylverfahren:

o   Dublin-Verfahren: Anzahl der Konsultationsverfahren (take charge/take back und incoming/outgoing) nach Mitgliedstaat und Nationalität der Betroffenen sowie positive/negative und Nicht-Antworten; Anzahl der durchgeführten Transfers nach MS und Nationalität; UMF; Anwendung des Selbsteintrittsrechts

o   Aberkennungsverfahren: eingeleitete Verfahren, tatsächliche erstinstanzliche Aberkennungen, wieviele Aufhebungen durch zweite Instanz, nach Nationalität und Grund der Einleitung des Verfahrens, Verfahrensdauer

o   Grundversorgung: monatliche Statistik nach Bundesland (Bundesgrundversorgung) und Status der Betroffenen (rek negativ, asylwerber, asyl pos, sub pos, andere) und Geschlecht bzw Minderjährigkeit

o   Flughafenverfahren: Anträge, Entscheidungen, wieviele Zustimmungen des UNHCR, wie viele Einreisen nach Nationalität, Alter, Verfahrensdauer

o   Fast track Verfahren: Anzahl, Dauer, Grund, Herkunftsland “

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss