1378/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes

Die Covid-Krise hat zu einem massiven Anstieg des Kaufs von Tieren geführt. Im Jahr 2020 wurden allein rund 15.000 Hundewelpen in Österreich gezüchtet, zusätzlich wurde eine Unzahl an Mischlingshunden im vorigen Jahr geboren. Einen wesentlichen Faktor für das Zusammenleben Mensch-Hund stellt die Schulung der BesitzerInnen und die Sozialisierung und Erziehung der Hunde dar.

Diese Tatsache führte auch zur Vorgabe in der Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, wonach laut § 2 Absatz 2 Ziffer 1 bei der Ausbildung des Hundes darauf Wert zu legen ist, dass ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden.

Die Gruppenausbildung durch Hundeschulen bzw. HundetrainerInnen hat gerade zum Ziel Hunde und deren HalterInnen im Sozialverhalten zu schulen und auszubilden. Sie erbringen damit eine – leider oft unterschätzte - Leistung für die Gesellschaft. Diese Ausbildungen stellen eine wichtige Basis in der Sozialisierung für Welpen und Junghunde dar. Dringend notwendig sind die Verhaltensschulungen in der Gruppe mit erwachsenen Hunden zur Resozialisierung und zur Gefahrenprävention! Der Faktor, dass Hunde Rudeltiere sind, führt auch zu der Notwendigkeit, positive Sozialkontakte zu fördern und damit Defizite in der sozialen Kompetenz zu vermeiden – dies ist wesentlich für eine nachhaltige Gefahrenprävention.

Auf Grund der im Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Grundlage unter anderem des Epidemiegesetzes findet die - wie oben beschrieben so notwendige - Gruppenausbildung für das Sozialverhalten der Hunde seit nunmehr fast einem Jahr nicht statt. Es hätte unabschätzbare Folgen für das Zusammenleben Mensch-Hund, sollte dieses Verbot noch länger andauern. Verhaltensstörungen muss daher so rasch als möglich entgegengewirkt werden, um die Lage nicht noch zu verschlimmern.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aus Gründen der Gefahrenprävention und des Tierschutzes die Gruppenausbildung durch Hundeschulen und HundetrainerInnen im Freien schnellstens zuzulassen, wobei die Gruppengröße fünf TeilnehmerInnen nicht überschreiten soll und selbstverständlich die Hygienevorschriften, wie das Tragen von FFP2-Masken und ein Zwei-Meter-Abstand, einzuhalten sind.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss