1384/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Digitalförderung, die den Namen auch verdient

 

Die österreichische Bundesregierung hat am 29.01.2021 dem Nationalrat einen Ministerialentwurf zur Änderung des KommAustria-Gesetzes zugeleitet (92/ME), mit dem sie folgenden Zielen nachkommen möchte:

"Ziel

·         Absicherung einer eigenständigen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter und

·         Gewährleistung für Konsumentinnen/ Konsumenten, dass österreichische Medieninhalte,

·         insbesondere auch regionale Inhalte, auch weiterhin verfügbar bleiben."

Dieses Vorhaben war auch im Regierungsprogramm angekündigt und soll aus den Einnahmen der Digitalsteuer finanziert werden. Leider setzt die Regierung damit den österreichischen Trend bei der rückwärtsgewandten Medienförderung fort und erhöht diese um einen weiteren, zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr für etablierte Medien. Einer Erhöhung der Förderung von Medien können wir NEOS grundsätzlich viel abgewinnen – aber nur dann, wenn diese in erster Linie Qualitätsmedien und Inhalte fördert und nicht dort ansetzt, wo die digitale Transformation nicht angegangen wurde. Der Fokus auf die digitale Transformation bestehender Medien ist daher falsch gewählt. Die Förderung ist auch dezidiert keine Starthilfe, sondern unterstützt bestehende Printmedien (Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Monatstitel von mehr als lokaler Bedeutung) sowie private kommerzielle und nichtkommerzielle TV- und Radiounternehmen. Statt eine sinnvollen Förderung für Digitalmedien und vor allem für digitale Inhalte (egal ob Podcast oder Zeitung) zu gestalten, lässt der Gesetzesentwurf alles beim Alten. Auch wenn erste Ansätze von Qualitätskriterien sehr wohl positiv gesehen werden (Zahl der Journalist_innen als Kriterium), ist es nicht nachvollziehbar, dass auf die Förderung von Innovationen komplett verzichtet wurde. Auch der Digitalrechtler Nikolaus Forgó sieht die neue Fördermöglichkeit sehr kritisch: "Die neue Digitalförderung zementiere die traditionellen Medien und ihre Marktverhältnisse in Österreich, sie sei als "Gegenteil einer offenen, transparenten, wissenschaftsbasierten und diskursorientierten Förderpolitik" gestaltet. Sie könne gesetzlich zu wenig bestimmt sein und EU-rechtlich fragwürdig. Das ist – sehr grob zusammengefasst – der erste, kritische Befund des renommierten Digitalrechtlers Nikolaus Forgó über den Freitag in Begutachtung gegangenen Gesetzesentwurf." (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000123741301/innovationsfoerdernd-wirkt-es-nicht-digitalrechtler-forgo-ueber-neue-medienfoerderung) Aus diesem Grund muss das Gesetz völlig neu ausgearbeitet und gestaltet werden. Der Fokus muss auf der Förderung digitaler Formate und Medien liegen – und nicht auf Technologieinvestitionen, die schon längst hätten passieren müssen. Vor allem sollen Förderungen nicht dazu führen, dass innovative Neueintritte in den österreichischen Medienmarkt erschwert werden. Wir brauchen eine Förderung von journalistischen Inhalten, die anhand von nachvollziehbaren Kriterien gestaltet wird, wie zum Beispiel:

·         Redaktionsstatut mit Mindestkriterien

·         Selbstkontrolle, wie Anerkennung des Presserates und verpflichtende Veröffentlichung

·         Trennungsgrundsatz von Nachricht und Kommentar; von Anzeige und redaktionellem Inhalt

·         Quellennachweis

·         Recherchebeschreibung

·         Unabhängigkeit

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen gänzlich neuen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Namen Digitalförderung auch verdient hat. Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht nur etablierte und bestehende Zeitungen und Zeitschriften, TV- und Radiounternehmen, sondern auch neu entstehende und bestehende, ausschließlich digitale Medien um Förderung ansuchen können und anhand von nachvollziehbaren Kriterien diese erhalten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.