1385/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Geschlechtergerechtigkeitsprüfung und gleichstellungspolitische Folgenabschätzung von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Regierung

 

Im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise hat die Regierung immer wieder neue Instrumente vorgelegt. Die konkrete Ausgestaltung zeigt jedoch, dass diese große Mängel aufweisen und potenzielle Antragsteller_innen zum Teil vor große Probleme bei der Beantragung stellen: vielfach überschneiden bzw. schließen sich die Instrumente gegenseitig aus, die Höhe der Ersatzraten ist oft nicht nachvollziehbar und zahlreiche Unternehmen fallen letztlich durch sämtliche Hilfen. Hinzu kommt, dass man mit der COFAG eine Blackbox geschaffen hat, die über privatrechtliche Verträge Beihilfen vergibt: Die Antragsteller_innen erhalten bis zur endgültigen Erledigung keine Informationen und gegen die Entscheidungen sind auch keine Rechtsmittel vorgesehen. Mit Stand 15.02.2021 wurden laut Website des Finanzministeriums insgesamt 31,6 Milliarden Euro ausbezahlt bzw. genehmigt. 

Die österreichische Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 dazu bekannt, die Gender Mainstreaming Strategie auf nationaler Ebene umzusetzen. Gender Mainstreaming betrifft die politischen Konzepte im Allgemeinen und zielt darauf ab, dass bei der Planung politischer Strategien die Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter berücksichtigt werden. Bei jedem politischen Ansatz ist zu hinterfragen, welche Auswirkungen die geplante Politik auf die Erreichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern hat.

Gender Budgeting ist das finanzpolitische Instrument der Gender-Mainstreaming-Strategie. Ziel ist eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern. Das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Haushaltsführung ist für Bund, Länder und Gemeinden seit 1. Jänner 2009 in der Österreichischen Bundesverfassung verankert (Artikel 13 Absatz 3 B-VG). Seit 2013 wird dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes (Artikel 51 Absatz 8 B-VG) ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

(Quelle https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gender-mainstreaming-und-budgeting.html)

Bei der Verteilung von 31,6 Milliarden Euro Corona-Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Regierung (das ist mehr als ein Drittel der gesamten für 2021 geplanten Ausgaben des Bundes) ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung dem Verfassungsgesetz des Gender Budgetings nachkommt und diese Ausgaben einer Geschlechtergerechtigkeitsprüfung sowie einer gleichstellungspolitischen Folgenabschätzung unterziehen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration wird aufgefordert, die aktuellen Corona-Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Regierung ebenso wie künftige Konjunkturpakete einer Geschlechtergerechtigkeitsprüfung sowie einer gleichstellungspolitischen Folgenabschätzung zu unterziehen."  



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.