1386/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.03.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung des Handysignaturservices für Auslandsösterreicher_innen
Auslandsösterreicher_innen haben ein reges Interesse mit ihrem Heimatland in Kontakt zu bleiben und wollen sich an der Ausrichtung der Politik der Republik Österreich beteiligen. Dafür stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie etwa die Briefwahl. Ins digitale Zeitalter kam die Republik mit der Handysignatur, die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auch entsprechend bewirbt:
"Mit der Aktivierung einer Handy-Signatur wird Ihr Mobiltelefon zum digitalen Ausweis, mit dem Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Damit stehen Ihnen zahlreiche elektronische Dienste von österreichischen Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Anbietern zur Verfügung. Bequem von zuhause oder auch unterwegs erledigen Sie Behördenwege (wie Ausstellung von Urkunden, Eintragung in die Wählerevidenz und Anforderung einer Wahlkarte, Steuererklärung, Pensionsantrag u.dgl.) über sichere Internetverbindungen. Die Signaturfunktion ermöglicht Ihnen jedenfalls EU-weit, Dokumente wie Rechnungen rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben."
Die Vorteile der Handysignatur fasst das Ministerium wie folgt zusammen:
1. Sich im Internet digital ausweisen.
2. Amtswege online erledigen und e-Services der Wirtschaft sicher nutzen.
3. Bei Amtswegen Gebühren einsparen! Für eine Vielzahl von Amtswegen fallen Antrags- oder Beilagengebühren nach dem Gebührengesetz an: diese sind um 40 % reduziert, wenn der Antrag mit der Handy-Signatur eingebracht wird.
4. Dokumente komfortabel rechtsgültig elektronisch unterschreiben.
5. Hoher Sicherheitsstandard und kostenfreie Nutzung.
Ebenso möglich ist es, ein Volksbegehren via Handysignatur zu unterschreiben.
Das Problem bei der Handysignatur ist, dass sie derzeit nur bei acht Auslandsvertretungen beantragt werden kann, wobei persönliches Erscheinen verpflichtend ist. Die Möglichkeit besteht bei den Botschaften in Berlin, Bern, Brüssel, London, Madrid und Stockholm sowie bei den Generalkonsulaten in Mailand und München.
In diesen Vertretungen ist eine Handysignatur durch Vorweisen eines österreichischen Reisepasses und eines Mobiltelefons mit österreichischer oder ausländischer Rufnummer erhältlich. Augenscheinlich ist, dass in dem großen Teil der Welt, der außerhalb Europas liegt und in dem etwa 150.000 Österreicher_innen leben, ein Funkloch herrscht, welches diese Bürger_innen vom Service der Handysignatur faktisch ausschließt. Für Personen, die in Afrika, Asien, Australien/Ozeanien oder Nordamerika leben, ist eine Reise nach Berlin oder Stockholm für eine Handysignatur kaum zumutbar. Am ehesten kommen diese Auslandsösterreicher_innen nach Österreich auf Heimat- oder Familienbesuch. Hier allerdings können sie eine Handysignatur nur mit einer österreichischer Handynummer erlangen.
Eine simple Möglichkeit, Auslandsösterreicher_innen in der Ausübung ihrer politischen Rechte zu unterstützen und ihren Kontakt mit der Heimat zu festigen sowie Behördenwege zu erleichtern, wäre es, auch in Österreich Handysignaturen (und in Zukunft E-IDs) für ausländische Telefonnummern zu ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
und insbesondere der Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Erhalt einer
Handysignatur für Telefone mit ausländischen Telefonnummern und
Anbietern in Österreich schnellstmöglich zu
ermöglichen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.