1388/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zeitverwendungsstudie endlich umsetzen!

 

Die Daten einer Zeitverwendungserhebung dienen als Grundlage für Untersuchungen im Bereich der Lebensqualitätsforschung und helfen, das Leben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen besser zu beobachten. Sie dienen darüber hinaus auch als Evidenz für eine faktenbasierte Definition und Beurteilung der Erreichung von Gleichstellungszielen. 

Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist auf Seiten 190 und 191 u.a. festgehalten: „Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt oder Angst vor Diskriminierung leben.“ Des Weiteren findet sich unter dem Titel "Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt" der Punkt „Zeitverwendungsstudie: bezahlte vs. unbezahlte Arbeit, Aufteilung Familienarbeit, Familienkosten/ Kinderkosten."

Im November 2020 wurde das Budget für 2021 beschlossen. Ein Teil des Budgets für Frauen und Gleichstellung fließt in den betrieblichen Sachaufwand. Darunter fallen Mittel für Gewaltschutz sowie die Finanzierung einer Zeitverwendungsstudie.

Dass wir an der Zeitverwendungsstudie teilnehmen, hat zwei triftige Gründe:

·         Die unbezahlte Arbeit wird vorwiegend von Frauen verrichtet. Während Frauen in Österreich im Durchschnitt 32 Stunden pro Woche unbezahlt arbeiten (z. B. Haushalt, Kinderbetreuung usw.), sind es bei den Männern nur halb so viele Stunden. Diese Zahlen stammen aus der letzten Zeitverwendungserhebung 2008/09, die die Statistik Austria im Auftrag des Frauenministeriums durchgeführt hat. Diese Tendenz wurde auch während der Corona Zeit von verschiedensten Forschungsinstituten belegt - siehe u.a. Untersuchungen das Instituts für Heterodoxe Ökonomie der WU Wien in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer aus dem Sommer 2020 (https://www.wu.ac.at/vw3/forschung/laufende-projekte), der Bertelsmann-Stiftung ("Traditionelle Rollenverteilung in Corona-Krise belastet die Frauen", Dezember 2020), der Uni Graz ("wenn das Leben zu Hause bleibt", Dezember 2020), der Hans-Böckler-Stiftung ("Die Corona-Krise trifft Frauen doppelt", Mai 2020) und eine Umfrage des Arbeitsportals StepStone ("Corona: Frauen befürchten Karriererückschritt", November 2020).

·         Gender Budgeting ist seit 2009 im Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 13 Abs. 3) verankert. Die Umsetzung dieses Verfassungsgesetzes erfordert, dass einerseits umfassende verlässliche geschlechtsspezifische Datengrundlagen erhoben werden und dass andererseits ausreichende Analysekapazitäten mit entsprechendem Know-how zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse einer neuen Zeitverwendungsstudie könnten somit auch die Evidenzbasis zur Definition und Beurteilung der Erreichung von Gleichstellungszielen erweitern, die Anwendungsgebiete gehen jedoch weit darüber hinaus. Ohne aktuelle, qualitative Datenbasis fehlt jedoch der nötige Überblick für die Gestaltung gleichstellungsorientierter Politik (https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/ANFRAGEN/GENDERBUDGETING/index.shtml).

Um zielgerichtete politische Maßnahmen, etwa zur Verbesserung der Beschäftigungssituation, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflege zu ergreifen und deren Wirksamkeit auch überprüfen zu können, sind Daten zur Zeitverwendung in Österreich unerlässlich. Daher ist die Durchführung einer entsprechenden Erhebung im Sinne einer datenbasierten Weiterentwicklung und einer gelingenden Gleichstellungspolitik in Österreich von besonderer Relevanz. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, zur Generierung umfassender, verlässlicher geschlechtsspezifischer Datengrundlagen u.a. als Evidenzbasis zur Definition und Beurteilung der Erreichung von Gleichstellungszielen (Gender Budgeting), die Durchführung einer Zeitverwendungsstudie für Österreich, deren Vorgaben zur Erhebung und Auswertung sich an den aktuellen europäischen Richtlinien (HETUS-Guidelines von Eurostat) orientieren, in Auftrag zu geben."  



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.