1391/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kostenersatz für Covid-19 Tests

Nach wie vor ist kein Ende der Coronakrise in Sicht, permanente Schließungen der gesamten Wirtschaft sind allerdings nicht tragbar. Aufgrund dessen hat die Regierung sich dazu entschlossen, für bestimmte Aktivitäten die Möglichkeit von sogenannten „Eintrittstests“ zu schaffen. Für diese Maßnahmen stellen einerseits die Bundesländer vermehrt Tests zur Verfügung, andererseits wurde die Möglichkeit geschaffen, Antigentests in der Apotheke durchzuführen und von diesen die notwendige Testbestätigung zu erhalten.

Niedergelassene Ärzte sowie Gruppenpraxen und Vertragsambulatorien wurden zur Durchführung der Tests bei Infektionsverdacht berechtigt, Ende Oktober wurde sowohl für Antigentests, als auch für PCR-Tests eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse eingeführt. Dieser Kostenersatz wird unabhängig von der Art des Tests geleistet, obwohl Antigen- und PCR-Tests sehr unterschiedliche Kosten verursachen.

Durch den Ausbau des Testangebots wurde im Februar auch für öffentliche Apotheken und Betriebe ein Kostenzuschuss eingeführt, damit diese Stellen ebenfalls sogenannte Eintrittstests durchführen können und für Bürger_innen ein breiteres Testangebot zur Verfügung steht. Wiederum mit einer unterschiedlichen Höhe des Kostenzuschusses beziehungsweise des Kostenersatzes- obwohl alle angeführten Stellen die Testmaterialien selbstständig beschaffen und gleichermaßen zur Ausstellung einer Testbestätigung berechtigt sind.

Als Testbestätigungen gelten aber nicht nur die oben angeführten Testergebnisse, sondern auch solche, die bei privaten Tests auf eigene Kosten ausgestellt werden. Anstatt flächendeckendes Testen für alle gleichwertig zu machen, wird also mit unterschiedlichen Kostenersätzen und intransparenten Abrechnungswegen gearbeitet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, einerseits einen einheitlichen Kostenersatz je Test für alle Anbieter von Antigentests, sowie einen einheitlichen Kostenersatz je Test für alle Anbieter von PCR-Tests zu schaffen, sofern deren Testergebnisse als Bestätigungen gemäß Epidemiegesetz §5a gültig sind. Zur besseren Nachvollziehbarkeit soll dazu ein einheitliches System geschaffen werden, über das alle testenden Stellen die durchgeführten Tests abrechnen können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.