1393/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RFF - Mit neuen und innovativen Projekten zum Erfolg für den österreichischen Wirtschaftsstandort

 

Der EU-Aufbauplan und die träge Ideenfindung in Österreich

Durch das befristete Instrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RRF) wurde auf EU-Ebene die Möglichkeit geschaffen, die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abzufedern und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum zu setzen. Den Mitgliedstaaten stehen 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Der Republik Österreich stehen im Rahmen dieses Programms rund 3 Mrd. EUR zur Verfügung. Davon sollen laut der entsprechenden Verordnung mindestens 20% der Ausgaben dem digitalen Wandel zugutekommen und 37% grünen Investitionen und Reformen. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des Europäischen Semesters bis 30.4.2021 nationale Umsetzungspläne erstellen, die ein kohärentes Paket von Reformen und öffentlichen Investitionsprojekten enthalten und bis 2026 umgesetzt werden. Während andere Mitgliedstaaten schon seit Monaten ihren Plan eingebracht haben und mit der Europäischen Kommission über die Details der Ausgestaltung verhandeln, hat die österreichische Bundesregierung sehr spät mit dem nationalen Konsultationsprozess begonnen, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien nicht eingebunden wurden.

 

Die besondere Rolle der Wirtschaftsministerin im Rahmen des EU-Wirtschaftsprogramms und die Gefahr einer Umetikettierung ohne Mehrwert

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist wegen ihres Zuständigkeitsbereichs besonders gefordert, für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Standorts Österreich im Bereich digitaler Innovationen sowie grüner Technologien bzw. Jobs mit neuen Projekten zu sorgen. Um einen möglichst großen Effekt entfalten zu können, sollten der Maßnahmenkatalog zum einen mit Expert_innen, Interessenvertreter_innen und führenden Unternehmen im jeweiligen Bereich erarbeitet werden. Zum anderen sollte möglichst darauf geachtet werden, dass möglichst nicht bereits budgetierte Projekte herangezogen werden. Der Sinn dieses EU-Instruments ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch neue Impulse und nicht die Umschichtung des Budgets.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert, bei der Erstellung von Umsetzungsplänen auf neue Leuchtturmprojekte zu setzen, statt bereits vorgesehene Projekte dafür heranzuziehen."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.