1396/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbindliche Umsetzung des Gender Budgeting

 

Im Vertrag von Amsterdam 1999 wurde die Gleichstellung von Männern und Frauen zu einer Aufgabe der Gemeinschaft erklärt. 2002 beschloss die EU-Finanzministerkonferenz zur Umsetzung der geschlechtergerechten Politik, die Einführung von Gender Budgeting bis 2015 anzustreben.

Als finanzpolitisches Instrument im Rahmen des Gender Mainstreaming bedeutet Gender Budgeting im Wesentlichen die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Gestaltung öffentlicher Budgets. Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen dabei in budgetpolitische Entscheidungen integriert und öffentliche Gelder im Sinne einer Förderung von Gleichstellung eingesetzt werden.  Zentrales Ziel von Gender Budgeting ist, die Schwerpunktsetzungen öffentlicher Ausgaben und Einnahmen sichtbar zu machen und gegebenenfalls im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern zu verändern. Gender Budgeting impliziert dabei die Integration der Gender-Perspektive auf allen Ebenen und in allen Phasen des Budgetprozesses — von der Planung, Umsetzung, Kontrolle bis hin zur Evaluierung — und ist damit sowohl ein Analyse- als auch ein Steuerungsinstrument.

Seit Jänner 2009 ist Gender Budgeting in der österreichischen Verfassung verankert. Die Erläuterung zu Artikel 13, Absatz 3 lautet: „Die Gebietskörperschaften sind mittels dieser Bestimmung dazu verhalten, sowohl bei der Erstellung als auch beim Vollzug ihrer Haushalte die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Dies bedeutet, dass bei Erstellung und Vollzug geeignete Maßnahmen vorzusehen sind, die dieser Zielbestimmung Rechnung tragen.“

Ab 1. Jänner 2013 gilt Artikel 51, Absatz 8 des Bundesverfassungsgesetzes: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.“

Obwohl verfassungsmäßig verankert und bspw. auch in Wien bereits seit 2006 als fixer Bestandteil im Budget-Erstellungsprozess integriert, ist man auf Bundesebene noch weit von einer tatsächlichen Umsetzung des Gender Budgeting entfernt, wie auch aus der Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes hervorgeht, wo es u.a. heißt: „Gender Budgeting, das die Mittelallokation mit der Gleichstellung in Bezug bringen soll, ist im BFG-E 2021 aber nur in Einzelfällen umgesetzt und betrifft nur wenige Wirkungsziele. Eine monetäre Gender Budgeting Analyse (auch in Form eines Gender Budget Statement107) könnte aufzeigen, für welche geschlechterspezifischen Gruppen Förderungen bzw. Leistungen vorgesehen sind. Der derzeitige Ansatz, bei dem den einzelnen Maßnahmen keine Ressourcen zugeordnet werden, stellt zudem nicht sicher, dass tatsächlich auch relevante Maßnahmen in die Wirkungsorientierung aufgenommen werden. Wenn aber budgetär oder strategisch weniger bedeutsame Maßnahmen Eingang finden, beeinträchtigt dies auch die Rechenschaftslegung für die Gleichstellungszielsetzung. In den Budgetunterlagen und im Strategiebericht sind die Gleichstellungsziele nicht zusammenfassend dargestellt und in keine konkrete ressortübergreifende Strategie eingebettet, obwohl Gleichstellung als Querschnittsthema alle Ressorts betrifft. Dies erschwert die Definition von übergreifenden relevanten Wirkungs- und Gleichstellungszielen, weil die Ressorts jeweils nur für Teilaspekte zuständig sind.“

Im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist Gender Budgeting als geschlechtergerechte Budgetpolitik, die die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigt und die Haushaltsmittel gerecht zwischen den Geschlechtern aufteilt, ein ganz wesentliches Analyse- und Steuerungselement und als unerlässliche Maßnahme zu betrachten.

Quellen:

https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Budgetanalyse_2021.pdf

http://www.imag-gendermainstreaming.at

https://www.wien.gv.at/statistik/gender/budgeting/index.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen: 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, das verfassungsrechtlich verankerte Gender Budgeting unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Budgetdienst-Analyse 2021 (monetäre Gender Budgeting Analyse, auch in Form eines Gender Budget Statement107) sowie unter Einbeziehung der Gender-Perspektive auf allen Ebenen und in allen Phasen des Budgetprozesses (Planung, Umsetzung, Kontrolle, Evaluierung) und damit verbunden die Prüfung aller Budgetansätze auf Geschlechter-Relevanz verbindlich umzusetzen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.