1407/A XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2021
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundegesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs 1 wird folgende Ziffer 6 angefügt:

 „6. COVID-19-Arzneimittel, die im Rahmen von Joint Procurements von der EU angeschafft wurden."

 

Begründung

Auf europäischer Ebene wird derzeit die gemeinschaftliche Beschaffung von Arzneimitteln – insbesondere handelt es sich hierbei um monoklonale Antikörper – zur Behandlung von COVID-19 Patienten im Rahmen von Joint Procurements diskutiert. Im Falle einer Teilnahme Österreichs an solchen Joint Procurements würde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Vertragspartner fungieren, weshalb es notwendig ist, eine gesetzliche Grundlage für die Verteilung solcher auf diesem Wege angeschaffter Arzneimittel an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu schaffen. Diese Aktivität versteht sich als einmalige Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, die keinerlei Implikation für die bestehende generelle Regelung der Kostentragung für die Beschaffung von Arzneimitteln in Österreich hat.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.