Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundegesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2020, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs 1 wird folgende Ziffer 6 angefügt:
„6. COVID‑19-Arzneimittel, die im Rahmen von Joint Procurements von der EU angeschafft wurden.“