1407/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 08.03.2021 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Das gegenständliche Bundesgesetz tritt mit 31.12.2022 außer Kraft. Hinweis der ParlDion: Im Eingang müsste es richtig lauten: Das Bundesgesetz, mit dem……
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Das Bundegesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2020, wird wie folgt geändert: |
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Hinweis der ParlDion: Da eine neue letzte Ziffer angefügt werden soll, müsste die NovAo richtig lauten: In § 1 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Ziffer 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt: |
1. § 1 Abs 1 wird folgende Ziffer 6 angefügt: |
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§ 1. (1) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ermächtigt, über folgende zur Bekämpfung der COVID‑19‑Pandemie angeschafften erforderlichen Waren durch Verteilung an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu verfügen: 1. … |
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§ 1. (1) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ermächtigt, über folgende zur Bekämpfung der COVID‑19‑Pandemie angeschafften erforderlichen Waren durch Verteilung an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu verfügen: 1. … |
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„6. COVID‑19-Arzneimittel, die im Rahmen von Joint Procurements von der EU angeschafft wurden.“ |
6. COVID‑19-Arzneimittel, die im Rahmen von Joint Procurements von der EU angeschafft wurden. |