1409/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Mag.a Verena Nussbaum, Genossinnen und Genossen
betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen
„Die Verwendung von ÖGS [Österreichische Gebärdensprache] als Bildungssprache ist in österreichischen Gehörlosen-Bildungsangeboten nicht verankert. Dies zeigt sich im Unterricht mit gehörlosen/hörbehinderten Kindern, sowohl in Gehörlosenschulen als auch in integrativen Schulsettings. Der Schulalltag der gehörlosen/hörbehinderten Kinder ist (meist) monolingual, also lautsprachlich Deutsch, und ein barrierefreies Lernen bzw. der Erwerb von sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten mittels ÖGS wird weder ermöglicht noch gefördert“, stellt die Studie „Wissen Macht Sprache“[1] der Universität aus dem Jahr 2007 fest. Seither wurde an gesetzlichen Schrauben gedreht, um Möglichkeiten zu schaffen, die österreichische Gebärdensprache, die seit fünfzehn Jahren eine verfassungsmäßig anerkannte Sprache ist, auch in den Schulen zu verankern. Die Realität sieht aber anders aus. Eine Bedarfserhebung des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2014 zeigt ebenfalls noch immer einen mangelhaften Einsatz von ÖGS an Schulen[2]. Demnach konstatiert die Studie: „In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass der ÖGS eine zentrale Aufgabe und Funktion für die Entwicklung gehörloser Kinder zukommt oder zukommen sollte. Dabei sei an dieser Stelle auf die Kindergärten als Bildungsbereich hingewiesen, […] dessen Rolle für die Inklusion gehörloser Menschen aber ebenfalls eine zentrale Rolle zukommen könnte.“ Hier wird also die Relevanz der Frühförderung unterstrichen. Dass dies noch immer nicht gegeben ist, kritisiert auch der Österreichischen Gehörlosenbund: „Bildungsangebote mit ÖGS als Unterrichtssprache sind sehr limitiert. Die häufige faktische Verweigerung der ÖGS in der Frühförderung und Bildung stellt eine Einschränkung der eigenen Identität gehörloser und schwerhöriger Menschen dar“.
Sowohl im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, als auch der UN-Behindertenkonvention ist Österreich verpflichtet, einen offiziellen Rahmen für das Erlernen und die Vermittlung von ÖGS bereits in ersten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen und sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, einen Lehrplan ÖGS zu erarbeiten und diesen bis Juni 2021 dem Parlament vorzulegen. Dieser soll einen offiziellen Rahmen für die Vermittlung von ÖGS ab der ersten Kinderbetreuungseinrichtung sowie in allen nachfolgenden Schulformen vorsehen.
Ebenso wird der Bundesminister aufgefordert, die Ausbildung von PädagogInnen und DolmetscherInnen für ÖGS zu attraktiveren, um den Kindern in allen Bildungsstufen ihr Recht auf Bildungssprache ÖGS zu gewährleisten.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss