1410/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rudolf Silvan, Christoph Matznetter,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Kaufkraftstärkung durch das 1.000 Euro Gutscheinheft
Österreichs Wirtschaft erholt sich bisher nicht von der Coronakrise und hinkt im internationalen Vergleich hinterher. In den ersten fünf Wochen des Jahres war das BIP in Österreich laut Wifo um rund 12,5 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum. Die Bereiche Handel, Reparatur und Gastronomie hat die Coronakrise mit einem Minus von fast 20 Prozent besonders hart getroffen.
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Österreichs Wirtschaft und Bevölkerung unter den Auswirkungen der Krise gleichermaßen leiden. Die Stimmung in Österreichs Unternehmerlandschaft ist äußerst gedrückt. Von der Krise enorm betroffen, sind aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Umso mehr muss die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden, um die regionale Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und der Bevölkerung zu helfen.
Daher soll jeder Haushalt in Österreich, ähnlich des bereits erfolgreich umgesetzten Wiener Gastrogutscheinmodells, ein Gutscheinheft im Wert von EUR 1.000 erhalten. Diese Gutscheine können bis spätestens 31.12.2021 bei Betrieben, die Ihren Firmensitz in Österreich haben, in Österreich steuerpflichtig sind und zu den besonders betroffenen Branchen (Tourismus, Gastronomie, Kultur, körpernahe Dienstleistungen sowie Fitnessstudios und Sportstätten) zählen, eingelöst werden
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert ein Gutscheinheft im Wert von EUR 1.000 aufzulegen und an jeden Haushalt in Österreich zu übermitteln. Diese Gutscheine können bis spätestens 31.12.2021 bei Betrieben, die Ihren Firmensitz in Österreich haben, in Österreich steuerpflichtig sind und zu den besonders betroffenen Branchen (vor allem Tourismus, Gastronomie, Kultur, körpernahe Dienstleistungen sowie Fitnessstudios und Sportstätten) zählen, eingelöst werden. Eine Refundierung für diese, in den Betrieben eingelösten Gutscheine, hat längstens innerhalb eines Monates nach Vorlage durch die COVID 19 Finanzierungsagentur des Bundes zu erfolgen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.