1411/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
betreffend weitere Entlastungen für Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Krise
Die Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten mit 1. April 2021 ist zwar ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter, doch die seit einem Jahr laufende COVID-19-Krise verlangt noch mehr Maßnahmen im Wohnungsbereich, da die österreichischen Wohnungshaushalte stark unter Druck stehen.
Wie in der medialen Berichterstattung der ersten beiden Märzwochen ersichtlich, haben 38 Prozent der Haushalte mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. 17 Prozent der betroffenen Haushalte können ihre Fixkosten nicht mehr stemmen; das sind rund 500.000 Haushalte mehr, als noch im Oktober 2020. Die meisten davon sind Haushalte mit Kindern.
Mit 31. März 2021 laufen die Maßnahmen für gesetzliche Fristverlängerungen aus, wie etwa die Mietstundungen, die bislang nicht verlängert wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat baldigst eine Regierungsvorlage vorzulegen, die rasch auf die dringendsten Probleme der Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeht und folgende Maßnahmen vorsieht:
· eine weitere Fristverlängerung bei Mietstundungen
· die Schaffung eines Mietausfallsfonds zur Unterstützung von in Not geratene Mieterinnen und Mieter durch die COVID-19-Pandemie
· im Jahr 2021 auslaufende befristete Mietverträge können auf Wunsch des Mieters um ein Jahr verlängert werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.