1415/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anträge auf Wirtschaftshilfen ermöglichen: rechtliche Klarstellungen liefern!

 

Die Geschichte vom Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz als Heilmittel durch die restliche Krise

Nach berechtigter Kritik darüber, dass der Umsatzersatz nicht zielgerichtet war und darüber hinaus nur gewisse Branchen bevorzugt wurden, hat die Bundesregierung im November 2020 neue Instrumente präsentiert: den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz. Diese Hilfen wurden von Regierungsmitgliedern und Vertreter_innen der Wirtschaftskammern als die Lösung der Probleme heimischer Betriebe gelobt und durch den Betrachtungszeitraum bis 30.6.2021 diese als die wesentlichsten Wirtschaftshilfen bis zum Sommer 2021 dargestellt. NEOS haben von Anfang an auf die Komplexität der gewährten Hilfen hingewiesen. Im Dezember 2020 wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass ab Jänner "nur mehr Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz" beantragt werden kann.

·         "Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Mit den finalisierten Instrumenten des Dezember-Umsatzersatzes und des Verlustersatzes mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro haben wir ein nahtloses System an effektiven Hilfen geschaffen, die beide ab morgen beantragt werden können" Finanzminister Gernot Blümel - "Für die Gastronomie und Hotellerie sind Umsatzersatz und Verlustersatz überlebenswichtig“ Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (1)

·         "Mit dem Fixkostenzuschuss II ist es gelungen, eine breit angelegte Lösung zu finden, sodass möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden.“ Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (2)

·         "Umsatzersatz nur noch bis Jahresende" Finanzminister Gernot Blümel (3)

 

Die Rechtsunsicherheit der Steuerberater, das stille Stocken der Anträge und das unerwartete, neue Instrument "Ausfallsbonus"

Am 17. Jänner 2021 kündigte die Bundesregierung überraschend ein neues Instrument an, den Ausfallsbonus. Die Verwunderung mancher ergab sich daraus, dass die Bundesregierung Wochen davor klarstellte, dass der Fixkostenzuschuss 800.000 bzw. der Verlustersatz als einzige Instrumente die Unternehmen aus der Krise führen würden. Darüber hinaus wurden beide Instrumente in ihrer Wirksamkeit durchgehend von Regierungsvertretern gelobt, weshalb die unmittelbare Notwendigkeit neuer Hilfsmittel nicht sofort klar war. Die rasche Zurverfügungstellung von Liquidität wurde jedoch von allen Parteien begrüßt. Gegen Ende Jänner beklagten immer mehr Steuerberater die Komplexität und die Überschneidungen der unterschiedlichen Hilfsmittel. Nach Informationen über stockende Verhandlungen im Jänner 2021 zwischen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und dem BMF verwies NEOS per Aussendung vom 1.2.2021 auf bestehende Unklarheiten in Bezug auf die möglichen Haftungsansprüchen und forderte seitdem laufend eine rasche Klärung der offenen Rechtsfragen. Vertreter_innen der Bundesregierung betonten weiterhin regelmäßig ihre Zufriedenheit mit bestehenden Hilfsmitteln und ließen keine Schwierigkeiten in der Umsetzung erkennen. Am 7.3.2021 forderte die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mittels OTS-Aussendung die rechtliche Absicherung ihrer Aufgaben. NEOS reagierten darauf mit der Forderung, die rechtlichen Unklarheiten endlich aus der Welt zu schaffen. Wieder waren Wochen vergangen und noch immer musste man feststellen, dass die nötige Rechtssicherheit nicht vorliegt. Entscheidende Ventile stecken seit Monaten fest – Hilfen können nicht fließen, solange Steuerberater_innen keine Anträge einreichen, aus Sorge vor einer möglichen Haftung. Am 11.3.2021 bestätigte eine Anfragebeantwortung (Blackbox COFAG 4839/AB) diese Befürchtung: mit 25.2.2021 wurden lediglich 99 Anträge auf Verlustersatz und 7.877 Anträge Fixkostenzuschuss 800.000 gestellt. Diese niedrigen Antragszahlen belegen ganz deutlich, dass eine rasche Reparatur bestehender Instrumente dringend nötig ist!

 

·         "Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie." Finanzminister Gernot Blümel (4)

·         "Steuerberater und Wirtschaftsprüfer fordern rechtliche Absicherung ihrer Aufgaben" Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (5)

 

 

Quellen:

(1)  OTS BMF - 23.11.2020: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201215_OTS0046/bluemelkoestinger-nahtloses-system-an-hilfsinstrumenten-steht-ab-morgen-zur-verfuegung

(2) OTS WKÖ - 23.11.2020: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201123_OTS0064/wkoe-spitze-unterstuetzungspaket-gibt-betrieben-wichtige-liquiditaetsstuetze

(3) Wiener Zeitung - 19.12.2020: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2085978-Umsatzersatz-nur-noch-bis-Jahresende.html

(4) OTS BMF - 17.1.2021: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210117_OTS0037/bluemel-ausfallsbonus-bis-zu-30-des-umsatzes-bis-60000-euro-pro-monat

(5) OTS KSW - 9.3.2021: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210309_OTS0144/ksw-steuerberater-und-wirtschaftspruefer-fordern-rechtliche-absicherung-ihrer-aufgaben

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, umgehend die bestehenden Probleme bei den aktuellen Wirtschaftshilfen, insbesondere beim Fixkostenzuschuss 800.000 und beim Verlustersatz, zu beseitigen. Speziell sollte eine rasche Einigung über die nötigen rechtlichen Klarstellungen im Bereich der Haftungen von Steuerberatern aus der Antragstellung erzielt und entsprechend rechtlich verankert werden."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.