1417/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung

 

Eine Grundsatzentscheidung bei der Luftraumüberwachung steht dringend an. Seit der Ausmusterung der Saab 105 wird die aktive Luftraumüberwachung mit nur einem fixed-wing Flugzeug durchgeführt, dem Eurofighter Typhoon. Dieser aber benötigt entweder Upgrade oder Ersatz um weiter die Aufgaben der aktiven Luftraumüberwachung wahrnehmen zu können. Die geschätzten Kosten für das Upgrade belaufen sich auf zwischen 165 und 210 Millionen Euro. 

Der ehemalige höchste Luftwaffenoffizier der Republik, Generalmajor Karl Gruber, der unter Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil der Kommission zur Zukunft der Luftraumüberwachung vorstand, bezeichnete die dauerhafte Weiternutzung der Eurofighter als die teuerste aller Lösungen – ohne allerdings eine konkrete Alternative zu präsentieren. Dazu kommt, dass das BMLV selbst den Ausstieg aus dem Eurofighter seit dem Neuaufflammen der Streitigkeiten mit dem Hersteller als bevorzugte Lösung darstellt.

Ein Entschließungsantrag für eine gemeinschaftliche Lösung mit EU Partnern wurde im 3. März 2020 im Landesverteidigungsausschuss mehrheitlich vertagt. Allerdings sprach sich Verteidigungsministerin Klaudia Tanner mittlerweile selbst dafür aus, eine solche Lösung ins Auge zu fassen, sofern sie von der Bundesverfassung gedeckt ist. Am 29. Jänner 2021 sagte die Ministerin in den Salzburger Nachrichten:

"Jede Armee in Europa steht vor der Herausforderung, mit den vorhandenen budgetären Mitteln auch die aktive Überwachung des Luftraums mit Abfangjägern zu erfüllen. Man wird sich also mit der Frage beschäftigen müssen, was auf europäischer Ebene gemeinsam erledigt werden kann und was nicht ... Da gibt es wichtige verfassungsrechtliche Fragen und auch Bedenken, die dem entgegenstehen, zu beantworten. ... Es liegt jetzt am Parlament, ob die Fraktionen das Thema aufgreifen und über die Parteigrenzen hinweg beraten und prüfen. Ich persönlich würde diese Beschäftigung für die mittel- und längerfristige Perspektive begrüßen."

Im Landesverteidigungsausschuss am 16. Februar wiederholte die Ministerin ihre Position. Die APA fasste ihren Vortrag wie folgt zusammen:

"Tanner zeigte sich überzeugt, dass man neue Wege andenken muss, um die Landesverteidigung fit für die Zukunft zu machen. So könne sie sich auch ein europäisches Verteidigungsprojekt vorstellen, sofern dies mit der österreichischen Verfassung vereinbar sei. In der aktiven Luftraumüberwachung stünden viele europäische Länder vor den gleichen Herausforderungen, weshalb Kooperationen nötig seien. Eine solche Zusammenarbeit könne unter Einhaltung der Neutralität Österreichs möglich sein, so Tanner. Es gebe bereits zeitlich begrenzte Kooperationen, etwa mit Deutschland und der Schweiz."

Nichtsdestotrotz wurde der Antrag auf Evaluierung einer solchen kooperativen Lösung im Ausschuss von den Regierungsparteien wieder vertagt. 

Die Zustimmung der Bundesministerin für eine kooperative Lösung hängt laut ihren Aussagen augenscheinlich an der Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens. Nun scheint aber die Frage der Luftraumüberwachung keine Verteidigungsfunktion darzustellen, sondern eine der Souveränitätskontrolle. Diese teilen wir bereits jetzt mit Nachbarstaaten, wie zum Beispiel bei der gemeinsamen Grenzkontrolle oder durch Nacheilabkommen. Eine verfassungsrelevante Neutralitätsfrage scheint sich erst im Falle der bewaffneten Luftraumverteidigung zu ergeben.

Im BMLV haben Papiere zum Thema Verfassungsauftrag des ÖBH viel Staub aufgewirbelt. Eine juristische Aufarbeitung durch ein Sonderheft der Österreichischen Militärischen Zeitschrift wurde in einer Klarstellung eines ranghohen Mitarbeiters des BMLV als Privatmeinung eingestuft; diese Klarstellung wurde danach von einem weiteren ranghohen Mitarbeiter korrigiert und die Publikation als "dienstliche Tätigkeit" bezeichnet. Eine klärende Stellungnahme der Bundesministerin oder der Bundesregierung wurde bislang nicht veröffentlicht. Der genaue Umfang des Verfassungsauftrags des ÖBH scheint also auch im BMLV ungeklärt.

Da die Frage der Lösung der aktiven Luftraumüberwachung mit Riesenschritten und unausweichlich naht, muss die Grundlage für ihre Lösung so schnell wie möglich gefunden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird aufgefordert, dem Ministerrat und dem Parlament so schnell wie möglich, aber nicht später als 30. Juli 2021, eine Studie über die Verfassungsmäßigkeit eines Luftraumüberwachungskonzepts in Kooperation mit EU Partnerstaaten vorzulegen, auf deren Basis Optionen für die Zukunft der Luftraumüberwachung mit ausreichender Rechtssicherheit getroffen werden können."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.