1418/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung des Handysignaturservices für Auslandsösterreicher_innen

 

Auslandsösterreicher_innen haben ein reges Interesse, mit ihrem Heimatland in Kontakt zu bleiben und wollen sich an der Ausrichtung der Politik der Republik Österreich beteiligen. Dafür stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie etwa die Briefwahl. Ins digitale Zeitalter kam die Republik mit der Handysignatur, die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auch entsprechend bewirbt:

"Mit der Aktivierung einer Handy-Signatur wird Ihr Mobiltelefon zum digitalen Ausweis, mit dem Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Damit stehen Ihnen zahlreiche elektronische Dienste von österreichischen Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Anbietern zur Verfügung. Bequem von zuhause oder auch unterwegs erledigen Sie Behördenwege (wie Ausstellung von Urkunden, Eintragung in die Wählerevidenz und Anforderung einer Wahlkarte, Steuererklärung, Pensionsantrag u.dgl.) über sichere Internetverbindungen. Die Signaturfunktion ermöglicht Ihnen jedenfalls EU-weit, Dokumente wie Rechnungen rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben.

Die Vorteile der Handysignatur fasst das Ministerium wie folgt zusammen:

1.    Sich im Internet digital ausweisen.

2.    Amtswege online erledigen und e-Services der Wirtschaft sicher nutzen.

3.    Bei Amtswegen Gebühren einsparen! Für eine Vielzahl von Amtswegen fallen Antrags- oder Beilagengebühren nach dem Gebührengesetz an: diese sind um 40 % reduziert, wenn der Antrag mit der Handy-Signatur eingebracht wird.

4.    Dokumente komfortabel rechtsgültig elektronisch unterschreiben.

5.    Hoher Sicherheitsstandard und kostenfreie Nutzung.

Ebenso möglich ist es, ein Volksbegehren via Handysignatur zu unterschreiben.

Das Problem bei der Handysignatur ist, dass sie derzeit nur bei acht Auslandsvertretungen beantragt werden kann, wobei persönliches Erscheinen verpflichtend ist. Die Möglichkeit besteht bei den Botschaften in Berlin, Bern, Brüssel, London, Madrid und Stockholm sowie bei den Generalkonsulaten in Mailand und München.

In diesen Vertretungen ist eine Handysignatur durch Vorweisen eines österreichischen Reisepasses und eines Mobiltelefons mit österreichischer oder ausländischer Mobilfunknummer erhältlich. Für jene etwa 150.000 Österreicher_innen, die in Afrika, Asien, Australien/Ozeanien oder Nordamerika leben, ist eine Reise nach Berlin oder Stockholm für eine Handysignatur allerdings kaum zumutbar. Am ehesten kommen diese Auslandsösterreicher_innen nach Österreich auf Heimat- oder Familienbesuch. Hierzulande können sie eine Handysignatur aber nur mit einer österreichischen Mobilfunknummer erlangen.

Eine simple Möglichkeit, Auslandsösterreicher_innen in der Ausübung ihrer politischen Rechte zu unterstützen und ihren Kontakt mit der Heimat zu pflegen sowie Behördenwege zu erleichtern, wäre es, auch in Österreich Handysignaturen für ausländische Mobilfunknummern zu ermöglichen. Außenminister Alexander Schallenberg unterstützt eine Übergangslösung bis zur Einführung der E-ID und bot im Außenpolitischen Ausschuss vom 16. März 2021 auch seine Mithilfe bei der Implementierung einer solchen Lösung an, stellte aber fest, dass die Erstverantwortung nicht beim BMEIA liegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, in Koordination mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Auslandsösterreicher_innen den Erhalt einer Handysignatur in Österreich mit ausländischen Mobilfunknummern schnellstmöglich zu ermöglichen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung vorgeschlagen.