1419/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Diskriminierungsfreie Blutspende verbindlich umsetzen

 

"Blut spenden heißt Leben retten – niemand soll aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität davon ausgeschlossen werden", so Bundesminister Anschober im Herbst 2020 im Rahmen seiner Ankündigung, den Leitfaden dahingehend zu ändern, dass die Blutspende in Österreich "völlig diskriminierungsfrei" möglich wird. 

Anstatt die Adaptierung des Fragebogens zur Blutspende wie angekündigt bis Jahresende umzusetzen, kündigte Minister Anschober nun Ende Februar drei sogenannte Sofortmaßnahmen an:

·         Verkürzung der Rückstellfrist von zwölf auf vier Monate

·         eine nationale Studie zur Erhebung der der epidemiologischen Lage von sexuell übertragbaren Erkrankungen und

·         eine Gesundheitsfolgenabschätzung, um die Erhebung von Sexualrisikoverhalten zeitgemäß zu gestalten

Die unendliche Geschichte des diskriminierenden Blutspendeverbots geht – entgegen den Ankündigungen des Bundesministers - in eine weitere Runde, ohne wirklich nachvollziehbare Gründe und auf unbestimmte Zeit. 

Die Chronologie

Noch immer werden MSM de facto von einer Blutspende ausgeschlossen bzw. rückgestellt. Eine Diskriminierung, die per se schon untragbar ist, nicht nachvollziehbar und schlicht anachronistisch anmutet. Schon vor Jahren war sich bspw. der ehemalige Gesundheitsminister Alois Stöger bewusst, der für eine Umformulierung der Fragestellungen im Fragebogen plädierte und vorschlug, die Blutspenderverordnung zu ändern (siehe Anfragebeantwortung 5879/AB, XXIV. GP): 

"Um den Anliegen homosexueller Männer nach Nicht-Diskriminierung Rechnung zu tragen, habe ich einen Begutachtungsentwurf zur Änderung der Blutspenderverordnung in Auftrag gegeben. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass die Blutspenderverordnung um einen §3a erweitert werden soll, der wie folgt lautet:  §3a. Bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information dürfen keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden." 

Umgesetzt wurde eine solche Bestimmung nie. Die spätere SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hat in weiteren Anfragebeantwortungen angegeben, die Blutkommission zu beauftragen, sich mit der Thematik des Ausschlusses/der Rückstellung von MSM zu beschäftigen. Entsprechende Arbeiten, die in der Blutkommission dazu stattgefunden haben, dürften augenscheinlich keine Berücksichtigung in den aktuellen Empfehlungen bzgl. eines standardisierten Fragebogens und des Algorithmus gefunden haben.

Und auch unter Bundesminister Anschober zeigt sich die diskriminierende Situation nach wie vor unverändert.

Im Juni des Vorjahres haben NEOS die parlamentarischen Petition mit dem Namen "Blutspende öffnen - Leben retten!" eingebracht, weil gerade in Zeiten von Corona ist die Umsetzung der „diskriminierungsfreien Blutspende" essentiell, weil wir als Gesellschaft auf jede Blutspende, vor allem auch auf die Blutplasmaspenden, angewiesen sind.

Am 6. Oktober 2020 hat Bundesminister Anschober schließlich in einer Aussendung die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende angekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen. Wörtlich hieß es in der OTS: „Wesentlich wäre eine Anpassung des Leitfadens, in dem das in der Verordnung nicht näher ausgeführte Risikoverhalten bestimmt wird. Ziel ist es, die Anpassung noch in diesem Jahr vorzunehmen." (https://www.ots.aUpresseaussendung/OTS 20201006 OTS0165/anschoberanpassung-des-leitfadens-zur-pruefung-von-blutspenderinnen-diskriminierungsfreieblutspende-soll-moeqlich-sein).

Die bis zum Jahresende avisierte Anpassung des Leitfadens wurde trotz zusätzlichem, eindeutigen Expertenhearings im zuständigen Ausschuss nicht umgesetzt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sei diese Verzögerung auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen gewesen und man sei noch im fachlichen Austausch u.a. mit den Expert_innen der Blutkommission und kündigte eine Umsetzung zumindest mit Februar an.

Am 22. Februar 2021 kündigte Minister Anschober dann drei Maßnahmen als „ersten Schritt“ und mit der vagen Aussicht auf Erledigung im Herbst oder später an, mit den Worten:“ „Bei der Blutspende gibt es derzeit eine Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern - ich bin mir meiner Verantwortung bewusst. Bei der Auswahl von Blutspender_innen soll daher künftig stärker auf das individuelle Risikoverhalten geachtet werden.“

Es ist an der Zeit, es im Zusammenhang mit der diskriminierungsfreien Blutspende nicht länger bei Absichtserklärungen und Ankündigungen zu belassen, sondern Verbindlichkeit in der Umsetzung zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Auswahl von Blutspenderinnen und Blutspendern ungeachtet von Geschlecht oder sexueller Orientierung ausschließlich nach individuellem Risikoverhalten erfolgt, und die diskriminierungsfreie Blutspende verbindlich umgesetzt wird."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.