1426/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Flächendeckende ICPC-2-Diagnosedokumentation im niedergelassenen Bereich
In zwei Studien zur ambulanten Qualitätsmessung wurde die Qualitätshandhabung in den österreichischen Arztpraxen ungewöhnlich heftig kritisiert (IHS (1), Rechnungshof (2)). Unter anderem wurde dabei die fehlende Diagnosedokumentation im niedergelassenen Bereich bemängelt. Gäbe es diese bereits, würde bundesweit eine einheitliche ambulante Krankheitsdokumentation erfolgen. Außerdem würde damit eine bessere Verknüpfbarkeit von ambulanten und stationären Daten einhergehen, da in Spitälern bereits Diagnosen (ICD-10) dokumentiert werden. Bekanntlich ist die ICD-10-Codierung auch die Grundlage für die bundesweite Qualitätsmessung in den Spitälern (A-IQI). Außerdem wurde zuletzt bekannt, dass viele Personen der COVID-Risikogruppen nicht ermittelt werden können, weil im niedergelassenen Bereich keine flächendeckende Diagnose-Dokumentation existiert (3). Und auch die Gesundheit Österreich GmbH wies im März 2021 explizit darauf hin, dass gesamthafte COVID-Analysen durch die fehlende niedergelassene Diagnosedokumentation nur sehr eingeschränkt möglich sind (4).
Die niedergelassen Diagnosedokumentation ist beispielsweise in deutschen Arztordinationen bereits seit 2009 gängige Praxis ("Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich" - Morbi-RSA). Auch in österreichischen Primärversorgungspraxen wird eine komprimierte Variante der ICD-Diagnostizierung, die ICPC-2-Codierung (5), angewandt. Diese muss flächendeckend auf alle niedergelassenen Arztpraxen ausgerollt werden.
Quellen:
(1) http://irihs.ihs.ac.at/4606/9/2018-ihs-report-czypionka-foessleitner-six-qualitaet-in-arztpraxen.pdf
(2) https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2018/berichte/berichte/Qualitaetssicherung_AerztInnen.pdf
(3) https://www.diepresse.com/5951229/foderales-impfen-schurt-gefuhl-der-ungerechtigkeit
(4) https://jasmin.goeg.at/1633/
(5) https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitssystem-und-Qualitaetssicherung/Dokumentation/Ambulante-Dokumentation--Nutzung-der-ICPC-2-in-Oesterreich.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche den niedergelassenen Bereich zur ICPC-2-Diagnosedokumentation verpflichtet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.