1427/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mobiles Arbeiten ermöglichen

 

Die COVID-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Unternehmen und Organisationen an neue Bedingungen anpassen müssen. Die berufliche und private Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich rasch, und die Corona-Krise beschleunigt die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zusätzlich. In der aktuellen ökonomischen Krise zeigen sich die Vorteile digitaler Innovationen: Sie machen Unternehmen und Organisationen in Krisenzeiten anpassungsfähig, handlungsfähig und damit überlebensfähig. Die COVID-Krise hat aber auch gezeigt, dass Home Office in Österreich zu weiten Teilen noch nicht geregelt ist und daher in der Praxis zahlreiche Fragen offen sind. Betrachtet man die Veränderung des Arbeitsmarktes nach Branchen, zeigt sich, dass die Kommunikations- und Dienstleistungsbranche einen enormen Stellenzuwachs in den letzten elf Jahren erfahren haben.

Somit ist es an der Zeit, das Arbeitsrecht unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte an die wirtschaftliche Realität des 21 Jahrhunderts anzupassen. Daher wäre ein ehrlicher Diskurs umso wichtiger, um aufzuzeigen welche Veränderungen notwendig sind. Mit einem Bild des Arbeiters an der Werkbank werden sich die Fragen der modernen Arbeitswelt nicht klären lassen. Die fundamentalen Haltungen und die Lagerkämpfe der Großparteien machen eine Selbstbestimmung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin nicht möglich und stellen sich einer innovativen Entwicklung in den Weg. 

Um genau die oben genannte Probleme zu lösen, wurde 2020 von der Ex-Bundesministerin Aschbacher der Versuch gestartet, das Arbeitsrecht an das 21 Jahrhundert anzupassen. Die Ex- Bundesministerin versprach ein umfangreiches Gesetzespaket, sowohl für kurzfristige als auch langfristige Anwendungen (1). Wie die aktuelle Kritik zeigt, ist dieser Versuch gescheitert. Nach einem Jahr Pandemie wird ein Gesetz vorgelegt, das mehr Fragen als Antworten aufwirft. Die Digitalisierung ermöglicht mobiles Arbeiten*, doch dies wird im vorgelegten Gesetzespaket nicht geregelt. Diese Kritik wird auch in den Stellungnahmen geäußert, unter anderem von Dr. Martin Gruber-Risak, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien: "Es ist nicht nachvollziehbar warum in Abs 1 leg cit nicht auch das mobile Arbeiten, dh das Arbeiten außerhalb des Betriebes an einem anderen Ort als der Wohnung bzw einem von den Arbeitnehmer*innen frei wählbaren Ort, geregelt wird." (2,3)

 

Neben dem ausgewiesenen Experten der Universität Wien, kritisieren auch Mag. Peter Schöffman und Mag. Ines Kager (4) von der Wirtschaftsuniversität Wien, aber auch die Wiener Linien, die Eingrenzung auf den Wohnbereich:  Die Definition von „Arbeitsleistungen in der Wohnung“ schließt eine Erbringung von Arbeitsleistungen zB im Park, Café oder in einem Hotelzimmer aus. (5)

 

Quellen: 

(1) https://www.derstandard.at/story/2000120097091/aschbacher-homeoffice-regelung-kommt-erst-im-maerz-2021

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00094/index.shtml#tab-Stellungnahmen

(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36698/index.shtml

(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36700/index.shtml

(5) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36691/index.shtml

 

*Mobiles Arbeiten wird als Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte definiert. Es umfasst zum Beispiel die Arbeit von Zuhause aus, die Arbeit beim Kunden, die Arbeit von unterwegs und die Arbeit im Rahmen von Dienstreisen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Home Office-Gesetzespakets mobiles Arbeiten unabhängig von der Einschränkung auf die Wohnung zu berücksichtigen."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.