1429/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ende der steuerlichen Ungleichbehandlung von Milch mit Milchersatzprodukten

 

In Österreich werden Lebensmittel, sowie Getränke des täglichen Bedarfs mit einem reduzierten Satz von 10% besteuert. Darunter fallen gemäß Anlage 1 zum Umsatzsteuergesetz (UStG) auch Milch und Milcherzeugnisse wie Getränke, Butter, Käse oder Desserts von Kuh, Schaf oder Ziege.  

Gänzlich anders verhält sich der Steuersatz allerdings in Bezug auf Erzeugnisse, die vegane Alternativen zu klassischen Milchprodukten darstellen, wie in etwa Nuss-, Getreide-, Reis- oder Sojadrinks. All jene Produkte, die einen stetig wachsenden Markt an umwelt- und ernährungsbewussten Konsument_innen bedienen, werden dem Normalsteuersatz von 20% unterzogen. Somit wird der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen nicht nur preislich unattraktiv gemacht, sondern stellt auch für viele Menschen, die aufgrund von Unverträglichkeiten oder Allergien klassische, tierische Milchprodukte nicht konsumieren können und pflanzliche Produkte somit als Ersatz konsumieren, einen erheblichen Kostenfaktor dar.

In Hinblick auf sich ändernde gesellschaftliche Ernährungsgewohnheiten und einem in der Mitte der Gesellschaft angekommenen Verständnis für klimafreundliche, ressourcenschonende Ernährung, ist eine Änderung des Steuersatzes für vegane Milchersatzprodukte längst überfällig und bei einer Grünen Regierungsbeteiligung unumgänglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes einzuleiten, die ein Ende der steuerlichen Benachteiligung pflanzlicher Milchersatzprodukte vorsieht."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.