Zu 1432/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2021
Dieser Text ist elektronisch
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Zurückziehung des Entschließungsantrags
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,
Genossinnen und Genossen
Betreffend: Klima schützen ohne EPU und KMU in den Ruin zu treiben
Bisher waren leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen), wie sie von KleintransporteurInnen oder Gewerbetreibenden genutzt werden, von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) nicht erfasst, daher befreit. Ab 1.7.2021 unterliegen nun auch diese Fahrzeuge aufgrund der NoVA-Novelle vom Dezember 2020 der Besteuerung. Die NoVA berechnet sich anhand der CCVEmissionen pro Kilometer und soll so einen Anreiz bieten, auf Fahrzeuge umzusteigen, die keine solchen CO2- Emissionen verursachen. Beispiele hierfür sind elektro- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Ein Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge ist aus umweltpolitischer Sicht schon lange überfällig, wird durch fehlende Rahmenbedingungen (ausreichende öffentliche Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit ausreichender Modelle für alle Anwendungsgebiete bspw. Kühltransporte) jedoch erschwert. Für Gewerbetreibende und KleintransporteurInnen, die auf Kleintransporter angewiesen sind, ergeben sich folgende Probleme:
- Trotz Förderungen sind, in der Nutzbarkeit gleichwertige, Elektrofahrzeuge weiterhin teurer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs trotz bestehender Förderungen wirtschaftlich nachteilig. Vor allem in Zeiten der Corona Krise, in denen viele EPU und KMU um ihre Existenz kämpfen, fallen alle Mehrkosten schwer ins Gewicht.
- Die benötigte Infrastruktur, wie beispielsweise ein dichtes Netz an Ladestationen, ist noch nicht gegeben. Es ist also noch nicht sichergestellt, dass die üblich anfallenden Wege ohne Probleme und Verzögerungen zurückgelegt werden können.
- Für KleintransporteurInnen ergibt sich zudem noch ein gewerberechtliches Problem. Um noch als „KleinstransporteurInnen" zu gelten, also ein freies Gewerbe anmelden zu können, darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen. In Elektrofahrzeuge sind schwere Batterien inkludiert, es erhöht sich also das Eigenwicht des Fahrzeugs. Damit verringert sich das maximale Gewicht der Ware, die transportiert werden darf.
Unter den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen werden viele UnternehmerInnen den Umstieg auf elektro- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge nicht schaffen und die NoVA bezahlen müssen. Durch die bald anfallende Normverbrauchsabgabe für leichte Nutzfahrzeuge werden sich Kleintransporter um ca. 30 Prozent verteuern. Es ist zu befürchten, dass diese Preiserhöhungen an die KundInnen weitergegeben werden. Die derzeitigen Vorschläge der Bundesregierung helfen also weder der Umwelt, noch der Wirtschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass vor der Einführung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) folgende
Rahmenbedingungen gegeben sind:
• Die staatlichen Förderungen müssen derart großzügig bemessen sein, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als Kleintransporter die Gewerbetreibenden oder TransporteurInnen nicht mehr kostet, als die Anschaffung eines, in der Nutzung gleichwertigen, Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor.
• Die entsprechende Infrastruktur (Dichte und Qualität öffentlicher Schnellladestationen, Erleichterungen für den Einbau privater Ladestationen, etc.) muss bereitgestellt werden, so dass Gewerbetreibende und KleintransporteurInnen in Ausübung ihrer Tätigkeiten keine Verzögerungen hinnehmen müssen.
• Die gewerberechtlichen Probleme für KleintransporteurInnen müssen gelöst werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.