1442/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bekämpfung der islamistischen Praxis der Jungfräulichkeitszertifikate“

 

Die Untersuchung der Jungfräulichkeit bei jugendlichen Frauen und Mädchen hat eine lange religiöse Tradition im Islam und dient der Kontrolle weiblicher Sexualität. Zwar ist dieses im Laufe der Zeit eher selten geworden, allerdings werden Zertifikate bzw. Atteste über die Jungfräulichkeit besonders vor Eheschließungen, hauptsächlich in islamisch geprägten Ländern, aber auch von konservativen Vätern eingefordert, um die Jungfräulichkeit der Braut oder Tochter zu belegen. Dies soll Aufschluss geben, ob bereits ein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

 

In einigen Kulturen geht Loyalität in der Familie über alles. Unglücklicherweise geht diese Loyalität über das Jungfernhäutchen der Frau. Ein Mädchen habe die Regeln zu respektieren und werde aus der Familie ausgestoßen, wenn sie es nicht tue. Die Ehre der Familie hängt also an einem empfindlichen Membran, dem Hymen. Rein medizinisch sagt die Existenz eines solchen Häutchens allerdings nichts aus. Einige Frauen werden ohne es geboren, bei anderen reißt es durch sportliches Training.

Auch in der EU außerhalb des EU-Parlamentsmist das Thema, denn einige EU-Abgeordneten hatten die Kommission aufgefordert, Jungfräulichkeitstests auf europäischer Ebene zu verbieten; und die französische Abgeordnete Virginie Joron (Fraktion Identität und Demokratie) stellte klar, dass diese Tests ein Anschlag auf die Würde der Frau sind.[1]

 

Diese Prozedur ist laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) in noch mindestens 20 Ländern an der Tagesordnung. Diese Untersuchung wird nicht nur von unterschiedlichsten Experten, wie auch von der WHO als groben Verstoß gegen die Frauenrechte sowie als unethisch und unwissenschaftliche Prozedur abgelehnt. Alle genannten fordern ein Ende solcher Tests.

 

Nun plant die französische Regierung ein Verbot solcher Jungfräulichkeits-Atteste. Das Verbot, welches Teil eines Maßnahmenpaktes ist, soll gegen den radikalen Islamismus abzielen sowie zur Bekämpfung religiöser Separatisten dienen. Ärzte, die solche Atteste ausstellen, sollen künftig zu hohen Geldstrafen oder sogar zu Haftstrafen verurteilt werden[2].

 

Auch Mediziner befürworten grundsätzlich den Gesetzesentwurf, da dieser eine Erleichterung für ihren Arbeitsalltag, indem sie eingeforderte Untersuchungen und die Ausstellung von Zertifikaten mit Hinweis auf das Verbot ablehnen können, bedeutet. Gleichzeitig warnen sie jedoch vor dem Problem, dass jugendlichen Frauen bzw. Mädchen, um einen solchen Beleg zu erhalten, zukünftig den Weg in die Illegalität nehmen müssen und dabei der Willkür selbst ernannter Prüfer ausgesetzt sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, umgehend sowohl auf nationaler, als auch auf EU, bi- und multilateraler Ebene gegen die islamistische Praxis der „Jungfräulichkeitszertifikate“ aufzutreten sowie auch dem Nationalrat dahingehend eine Regierungsvorlage - angelehnt an der französischen Initiative – zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://de.euronews.com/2020/10/01/sind-jungfraulichkeits-tests-un-europaisch

 

[2] https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/frankreich-will-jungfraeulichkeits-atteste-verbieten;art17,3309604