1446/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.03.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel

 

Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Das hat jedoch zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Tiere zwischen 8 und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung. In dieser Bescheinigung bestätigt der Händler/die Händlerin bzw. die Privatperson, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

 

Problematisch ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der wirtschaftlichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei organisierten WelpenhändlerInnen aus dem benachbarten Ausland ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen. Diese stammen oftmals aus unkontrollierten „Hinterhofzuchten“. Von den WelpenhändlerInnen werden sie „gesammelt“ und anschließend nach Österreich verbracht. Dabei wird den AbnehmerInnen suggeriert, dass die Tiere aus liebevollen, familiären Zuchten stammen. Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen ist in diesen Fällen daher sehr zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Welpen aus solch dubiosen Quellen deshalb ungebrochen hoch ist, weil sie bereits mit einem Alter von 8 Wochen nach Österreich verbracht werden können. Die Praxis zeigt, dass die betroffenen Welpen oft schwer krank sind (insb. den Parvovirus tragen) und im schlimmsten Fall kurz nach der Übergabe in Österreich eingeschläfert werden müssen.

 

Österreich soll deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung - das umfasst jede kommerzielle Einfuhr (eines Privaten oder Gewerbetreibenden) - nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden, dass Hunde- und Katzenwelpen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreiben mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss