1457/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Vorlage eines jährlichen Sportberichts an den Nationalrat

 

Sportberichte haben im österreichischen Nationalrat eine lange, seit einiger Zeit aber leider immer wieder unterbrochene Tradition. Der 20. und bislang letzte Sportbericht für die Jahre 2005 und 2006 wurde dem Nationalrat im Dezember 2007 vorgelegt.

 

Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017 verpflichtet die Bundes-Sport GmbH zu einer jährlichen Berichtslegung:

 

„Bericht über die Fördermaßnahmen

§ 40.

Die Bundes-Sport GmbH hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport bis Ende des ersten Quartals eines Kalenderjahres über die nach diesem Bundesgesetz im vorangegangenen Kalenderjahr gewährten Förderungen zu berichten. In diesem Bericht ist gegliedert nach Bundes-Sportfachverbänden, Bundes-Sportdachverbänden und Gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport darzustellen, für welche Förderbereiche in welcher Höhe Förderungen gewährt wurden. Weiters ist darzustellen, für welche Vorhaben gemäß § 14 Förderungen gewährt wurden. Personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten sind nur in den Bericht aufzunehmen, sofern dies unbedingt erforderlich ist. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.“

 

Durch diese gesetzliche Berichtspflicht wird aber nur ein Teil der Aufgaben des für den Sport zuständigen Regierungsmitglieds abgebildet. Für eine umfassende Diskussion der sportpolitischen Schwerpunktsetzungen im Nationalrat wäre es zweckmäßig, diesen Bericht der Bundes-Sport GmbH durch die Schwerpunktsetzungen des Sportressorts zu ergänzen.

Darüber hinaus hat die Covid-19-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 auch massive Auswirkungen auf den Sport in Österreich. Die Folgewirkungen werden uns auch nach der von uns allen erhofften raschen Normalisierung noch länger beschäftigen. Für die Krisenbewältigung wurden dem Sport zusätzliche Mittel in einer noch nie dagewesenen Größenordnung zugeführt. Der Umgang mit der Pandemie und die Hilfsmaßnahmen sollen in den Berichten an den Nationalrat besonders berücksichtigt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird ersucht, beginnend mit einem Bericht über das Kalenderjahr 2020 noch im Jahr 2021 dem Nationalrat jährlich einen Sportbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll wie im Regierungsprogramm vorgesehen durch einen Teil zur Sportförderung ergänzt werden (insbesondere durch die Berichterstattung gemäß § 40 des Bundes-Sportfördergesetzes 2017), weiters die Schwerpunktsetzungen des Sportressorts darstellen und dabei die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie besonders berücksichtigen. Weiters sollten die wesentlichen Träger des Österreichischen Sports (wie z.B. Sport Austria, Österreichisches Olympisches Comité, Österreichisches Paralympisches Committee, Speciale Olympics Österreich, Österreichischer Behindertensportverband, die österreichischen Dachverbände) in diesem Bericht Platz finden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.