1463/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst,

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Einführung eines legislativen Fußabdrucks

 

Ein legislativer Fußabdruck ist der öffentliche Nachweis des Einflusses, den „externe“ Personen (z.B. Wirtschaftsverbände, Verbände von wissenschaftlichen Einrichtungen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen, Stiftungen, Kirchen, usw.) auf einen Gesetzestext ausgeübt haben und wird seit mehreren Jahren von unterschiedlichen Stellen auf nationaler und EU-Ebene empfohlen. Auch der Österreichische Rechnungshof empfiehlt die Darstellung eines legislativen Fußabdruckes in seiner Evaluierung des Lobbying– und Interessenvertretungs–Registers.[1]

 

Vor dem Hintergrund der Frage ob Politik käuflich ist, jüngst im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel diskutiert, gilt es mögliche Interessenskonflikte bei der Erstellung einer Regierungsvorlage sichtbar und entsprechend politisch einordenbar zu machen um ein Gewinn an Transparenz zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.

 

Dieser Fußabdruck als Beilage zu Regierungsvorlagen soll darüber informieren, welche Lobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, Lobbyisten und Unternehmenslobbyisten gemäß Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz einen signifikanten Einfluss auf die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs gehabt haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einführung eines legislativen Fußabdrucks bei Regierungsvorlagen vorsieht.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/BUND_2019_45_Lobbying_Register.pdf