1464/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.03.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Fake-News-Rechenschaftsbericht der Bundesregierung
Im Zuge der Corona-Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, vordergründig um mündige Bürger zu schützen, in der „Fake News“ zum Thema Corona gesammelt und richtiggestellt werden. Die EU hat bereits vor zwei Jahren eine Taskforce zur Bekämpfung von sogenannten „Fake News“ gebildet. Die Kritik an der Errichtung von staatlichen Stellen, die in Bezug auf bestimmte Informationen Zensur oder eine nachgelagerte Kontrolle ausüben, bleibt ungehört.
Wird missliebige Kritik als Falschinformation abgestempelt, kann insbesondere keine Diskussion mehr geführt werden und letztlich trifft eine staatliche Stelle Vorabentscheidungen über die Zulässigkeit von Argumenten. Auch Mitglieder der Bundesregierung bedienen sich gerne der Methode andere Ansichten in dieser Form zu diskreditieren und nutzen dabei die Deutungshoheit über „Fake News“, die ihrem Wesen immanent, stets bei den Regierenden liegt. Das grundsätzliche Problem der „Fake News“-Thematik kommt hierbei geradezu exemplarisch zum Ausdruck: Was eine Falschinformation ist, entschiedet die Bundesregierung.
Tatsächlich haben die letzten Monate gezeigt, dass es gerade die Regierenden sind, die falsche Informationen verbreiten, obwohl an diese ein besonders strenger Maßstab zu legen ist:
· „Ich rate nicht, dass wir alle zu Atemschutzmasken greifen.“ – Rudolf Anschober (Gesundheitsminister) am 26.02.2020[1]
· „Es bringt nichts mit Masken herumzulaufen, die einen ohnehin nicht schützen.“ – Sebastian Kurz (Bundeskanzler) am 27.02.2020[2]
· „Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist“ – Sebastian Kurz (Bundeskanzler) am 30.02.2020[3]
· „Es wird natürlich keine Ausgangssperren geben“ – Karl Nehammer (Innenminister) am 13.03.2020[4]
· „Eine Maske im Unterricht ist absurd und Kindern nicht zumutbar.“ – Heinz Faßmann (Bildungsminister) am 04.08.2020[5]
· „Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen“ – Rudolf Anschober (Gesundheitsminister) am 11.10.20205 auf die Frage ob eine weiterer Lockdown denkbar wäre[6]
· „Es gab sogar den Versuch, die Rampe des Parlaments zu stürmen.“ – Karl Nehammer (Innenminister) am 31.01.2021[7]
· „Der Sturm eines Gebäudes ist eine neue Qualität der Aggression bei derartigen Versammlungen und war nicht vorhersehbar“ – Karl Nehammer (Innenminister) am 31.01.2021[8]
Weitere Episoden wie der Lebensgefährder-Sager9 von Innenminister Nehammer im März 2020, die von Bundeskanzler Kurz im April 2020 als „juristische Spitzfindigkeiten“ verunglimpfte Kritik an den gesetzten Maßnahmen10, dass ein neuer Lockdown keine „Ente“, sondern gleich eine „Entenfarm“ wäre, wie von Gesundheitsminister Anschober im September 2020 behauptet11, das Sichern von Arbeitsplätzen durch das „Kaufhaus Österreich“ im November 202012, im Dezember 2020 die von Bundeskanzler Kurz angeblich erkämpften zusätzlichen Impfdosen13 und die von Unterrichtsminister Faßmann abgelehnte Testpflicht an Schulen14 sowie der Kostendeckel in der Impfstoffbeschaffung von Finanzminister Blümel15, bekannt geworden im März 2021, runden das Bild ab.
Es zeigt sich, dass neue Informationen zu neuen Bewertungen der Umstände führen können. Wer Anfang 2020 behauptet hat, dass Mund-Nasen-Schutzmasken dazu beitragen könnten die COVID-19-Krise besser zu bewältigen, wurde von Politikern der Regierungsparteien zunächst der Falschinformation bezichtig, dann bestätigt und schließlich mit der FFP2-Maskenpflicht sogar in der Argumentation überholt. Diese Ansichten von vorne herein als unzulässige „Fake News“ abzustempeln, kann sich jedoch verheerend auswirken.
In einem Rechenschaftsbericht sollen daher die von der Bundesregierung verbreiteten Falschinformationen offengelegt und unter Beiziehung von Experten einer Evaluation unterzogen werden. Dabei soll die Fehlinformation der Richtigstellung, sofern eine erfolgt ist, gegenübergestellt werden und die aus der Fehlinformation folgenden Konsequenzen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Öffentlichkeit evaluiert werden.
Es gilt an die Bundesregierung im Zusammenhang mit „Fake News“ und Desinformation einen besonders strengen Maßstab zu legen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat ehestmöglich einen Rechenschaftsbericht über von ihr verbreitete „Fake News“ im Zusammenhang mit Covid-19 und den diesbezüglichen Maßnahmen zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.